BGH: Wettbewerbsverstoß wegen Werbung mit Bonusprogramm für Medizinprodukte

BGH: Wettbewerbsverstoß wegen Werbung mit Bonusprogramm für Medizinprodukte
28.04.2010 | Lesezeit: 1 min

Der BGH (Urteil vom 26.03.2009, Az.:I ZR 99/07) hatte in seiner „deguSmile & more“-Entscheidung über die Auslobung und Gewährung von Prämien beim Beziehen von Medizinprodukten zu richten. Es ging dabei um eine Werbung im Internet, in der  Zahnersatzprodukte mit einem Bonusprogramm (deguSmile&more) beworben wurden. Dies wurde wegen Verstoßes gegen das heilmittelrechtliche Verbot der Wertreklame als wettbewerbswidrig von einem Mitbewerber moniert.

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1 Kommentar

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Anni Caspar 29.04.2010, 14:39 Uhr
Bonusprogramm für Medizinprodukte
Das gab*s doch auch schon bei Apotheken!!! Erinnere mich an eine saarländische Apotheke, die ihren Kunden einen Rabatt auf Arzneimittel eingeräumt hat, wenn sie soundso viele Bonus-Punkte bzw. Saartaler gesammelt hatten.

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