BGH: Wettbewerbsverstoß wegen Werbung mit Bonusprogramm für Medizinprodukte
Der BGH (Urteil vom 26.03.2009, Az.:I ZR 99/07) hatte in seiner „deguSmile & more“-Entscheidung über die Auslobung und Gewährung von Prämien beim Beziehen von Medizinprodukten zu richten. Es ging dabei um eine Werbung im Internet, in der Zahnersatzprodukte mit einem Bonusprogramm (deguSmile&more) beworben wurden. Dies wurde wegen Verstoßes gegen das heilmittelrechtliche Verbot der Wertreklame als wettbewerbswidrig von einem Mitbewerber moniert.
Mehr hierzu im Blog "[Die Ärztehomepage](http://die-aerztehomepage.de/2010/04/20/bgh-wettbewerbsverstos-wegen-werbung-mit-bonusprogramm-fur-medizinprodukte/) ".
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