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OLG Oldenburg: Werbung ist nicht alles!

08.04.2010, 16:11 Uhr | Lesezeit: 1 min
OLG Oldenburg: Werbung ist nicht alles!

Das OLG Oldenburg (Urteil vom 10.03.2010, Az. 5 U 141/09) hat entschieden, dass sich kein selbstständiges Garantieversprechen daraus ergibt, dass eine Zahnklinik in einer Werbebroschüre auf ‚unsere 7-jährige Gewährleistung auf Zahnersatz‘ hinweist. Es handle sich dabei lediglich um eine Werbeaussage, die keine vertraglichen Ansprüche auslöst.

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© Monika Olszewska - Fotolia.com

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3 Kommentare

I
IT-Recht Kanzlei 12.04.2023, 14:20 Uhr
Falsche Verlinkung
Vielen Dank für den Hinweis
K
Korinthenesser 12.04.2023, 14:15 Uhr
Link leitet um
Der Link zum Blog "Die Ärztehomepage" leitet auf eine andere Seite mit unerwartetem Inhalt weiter.
E
Elfi Baumgärtner 09.04.2010, 11:36 Uhr
Gewährleistung auf Zähne
Aber das Wort "Gewährleistung" deutet doch gerade auf eine rechtliche Verpflichtung hin. Es verwundert etwas, dass sich dahinter NUR ein Werbeversprechen verstecken soll...

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