Das OLG Oldenburg (Urteil vom 10.03.2010, Az. 5 U 141/09) hat entschieden, dass sich kein selbstständiges Garantieversprechen daraus ergibt, dass eine Zahnklinik in einer Werbebroschüre auf ‚unsere 7-jährige Gewährleistung auf Zahnersatz‘ hinweist. Es handle sich dabei lediglich um eine Werbeaussage, die keine vertraglichen Ansprüche auslöst.
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