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Frage des Tages: Darf man alte Computer- und Konsolenspiele ohne USK-Kennzeichnung verkaufen?

04.03.2010, 12:34 Uhr | Lesezeit: 1 min
Frage des Tages: Darf man alte Computer- und Konsolenspiele ohne USK-Kennzeichnung verkaufen?

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Computerspielen" veröffentlicht.

Nach § 12 II JuSchG müssen ab dem 01.04.2010 alle Computer- und Konsolenspiele (egal ob neu oder gebraucht) mit den „alten“ oder „neuen“ großen USK-Kennzeichen gekennzeichnet sein. Spiele, die keine Alterseinstufung (weder „altes“ noch „neues“ USK-Kennzeichen auf dem Datenträger oder der Umverpackung) von der USK besitzen, dürfen nur an Erwachsene (mindestens 18 Jahre) verkauft werden.

Kindern und Jugendlichen dürfen diese Spiele gemäß § 12 III JuSchG nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld und/oder eine Abmahnung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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2 Kommentare

M
M. Gaglio 17.03.2010, 09:27 Uhr
ohne Worte
Das ist ja klasse. Das bedeutet, dass auch auf Ebay keine alten Spiele mehr angeboten werden dürfen. Auf gut deutsch heißt dass, dass wenn ich z.B. in Erinnerungen schwelgen möchte und ein Retro-PS1-Spiel oder evtl. sogar für NES kaufen möchte ich keine Chance in Deutschland haben werde und den Umweg über ausländische Verkäufer gehen muss. Sammlernaturen werden große Freude daran haben... Gut, dass Österreich und Schweiz nicht so weit weg sind.

Das ist witzlos vor allem bei den Titeln, die die alte Kennzeichnung haben.
U
Ulli M. 07.03.2010, 19:55 Uhr
USK-Kennzeichnung
Wie muss diese Kennzeichnung denn erfolgen? Muss man da diese verschiedenfarbigen Sticker draufkleben? Macht das Verkäuferleben im Netz nicht gerade einfacher!

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