Folgende Frage wurde der IT-Recht Kanzlei heute gestellt: "Von einem Lieferanten wurden wir heute informiert, dass beim Verkauf von Glühlampen im Internet die sog. EnVKV beachtet werden muss. Es wären anscheinend bereits Abmahnungen verschickt worden. Frage: Welche Daten müssen genau angegeben werden um keine Abmahnung zu bekommen?"
Antwort: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen finden Sie hier.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
|
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
weitere News
(21.04.2021, 12:50 Uhr)
Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen") richtig im Internet kennzeichnen
(31.08.2018, 16:46 Uhr)
Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt
(17.07.2018, 17:08 Uhr)
Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden
(22.09.2016, 11:19 Uhr)
BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt
(06.09.2016, 17:55 Uhr)
Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben
(30.04.2015, 13:48 Uhr)
Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!
0 Kommentare