IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

LG Saarbrücken: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 10.000 Euro Streitwert

14.01.2010, 12:49 Uhr | Lesezeit: 2 min
LG Saarbrücken: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 10.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Saarbrücken setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7KFH O 232/09) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich drei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Saarbrücken der Antragsgegnerin, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernsabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern auf der Handelsplattform eBay Angebote von Waren aus dem Sortiment xxx zu veröffentlichen oder zu unterhalten,

1.) wenn bei den nach § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu erteilenden Informationen (nämlich Angaben über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen)

a) nicht auf eine bestehende Wertersatzpflicht des Käufers hingewiesen wird, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt, falls nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen wird, sie zu vermeiden.

b) nicht auf die für den Unternehmer geltende 30-Tage-Frist ab Zugang der Widerrufserklärung für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen hingewiesen wird.

2.) wenn im Falle der Abgabe einer Garantieerklärung für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der angebotenen Sache nicht auh darüber informiert wird, dass die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, sowie über den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Hinweis

Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
(18.04.2011, 08:24 Uhr)
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
(11.02.2011, 15:44 Uhr)
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
(20.01.2011, 12:30 Uhr)
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
(07.01.2011, 10:18 Uhr)
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert
(23.12.2010, 09:51 Uhr)
Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
(31.05.2010, 08:21 Uhr)
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei