Neuer Arbeitsentwurf: Eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV)

Wie blog.odem.org berichtet liegt ein neuer Arbeitsentwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vor. § 5 Abs. 1 dieses Entwurfs sieht vor, dass Anbieter (also Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten) Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, dafür Sorge tragen müssen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen.
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