IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

LG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert

30.11.2009, 14:21 Uhr | Lesezeit: 1 min
LG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 13 O 166/09) einen Streitwert von 14.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Dortmund der Antragsgegnerin, im Wettbewerb handelnd als Unternehmer gegenüber Endverbrauchern Fernabsatzverträge anzubahnen und dabei

a) in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben;
b) nicht über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, zu informieren;
c) keine Angaben dazu zu machen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
d) keinen Hinweis dazu zu geben, wie der Verbraucher mit zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann;
e) keinen Hinweis zu den für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen zu geben;
f) keine Angaben zu den Registernummer und dem zuständigen Register zu machen;
g) keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

Banner Unlimited Paket

Hinweis

Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

U
Unbekannt 23.04.2010, 18:59 Uhr
Ohne Titel
Weil der Kunde durch die Angabe der Telefonnummer davon ausgehen könnte, dass er auch telefonisch widerrufen kann.

Nur was macht ein Unternehmen, das den telefonischen Widerruf akzeptiert und diesen schriftlich bestätigt?
H
Helmut 08.12.2009, 21:09 Uhr
Ohne Titel
Das muss mir jetzt mal einer erklären, warum dies als unzulässig bewertet wurde.

a) in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben;

grüße
Helmut

weitere News

Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
(18.04.2011, 08:24 Uhr)
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
(11.02.2011, 15:44 Uhr)
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
(20.01.2011, 12:30 Uhr)
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
(07.01.2011, 10:18 Uhr)
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert
(23.12.2010, 09:51 Uhr)
Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
(31.05.2010, 08:21 Uhr)
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei