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Werbung einmal anders: Unzulässige Filmaufnahmen in Arztpraxis

22.10.2009, 22:51 Uhr | Lesezeit: 1 min
Werbung einmal anders: Unzulässige Filmaufnahmen in Arztpraxis

Das Landgericht Düsseldorf  ( Urteil vom 02.09.2009 , Az.: 12 O 273/09 )  hatte jüngst dem Kölner Privatsender RTL die Ausstrahlung von Filmaufnahmen untersagt, welche in einer Düsseldorfer Arztpraxis mit versteckter Kamera gedreht wurden. Nach Ansicht des Gerichts werde dadurch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des abgebildeten Arztes verletzt.

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1 Kommentar

T
Tom 24.10.2009, 15:17 Uhr
Neugierigsei
Diesen Film hätte ich gerne gesehen. ;)

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