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LG Hamburg: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße auf eBay-Plattform = 7500 Euro

01.10.2009, 10:35 Uhr | Lesezeit: 1 min
LG Hamburg: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße auf eBay-Plattform = 7500 Euro

Das LG Hamburg entschied mit Beschluss vom 17.09.2009 (Az. 312 O 560/09), dass es wettbewerbswidrig sei, über eBay Waren zu verkaufen, ohne den Verbraucher darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

(Hinweis : Die IT-Recht Kanzlei verkauft über ihren Shop eBay-AGB , die selbstverständlich auch die Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsabschluss zum Gegenstand haben.)

Zudem sei es wettbewerbswidrig über eBay Waren anzubieten und dabei mit der Formulierung "5 Jahre Garantie" zu werben, ohne auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers und darauf hinzuweisen, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und ohne den Inhalt und alle wesentlichen Angaben mit anzuführen, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie den Namen und die Anschrift des Garantiegebers.

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Hinweis

Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.

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