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Lustiges Urteil: Wellen vor Seychellen sind kein Reisemangel

17.08.2009, 12:02 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lustiges Urteil: Wellen vor Seychellen sind kein Reisemangel

Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 17.08.2009 die Klage eines Reisenden gegen den Reiseveranstalter Airtours TUI abgewiesen (Az.: 1 O 209/07). Der Kläger könne keine Reduzierung des Reisepreises verlangen, selbst wenn die Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch gewesen sein sollten, um zu baden und zu schnorcheln.

Damit habe sich nur "ein natürliches Risiko von Meer und Wetter verwirklicht, das vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden muss", so das Gericht.

Der Kläger, seine Frau und seine Tochter waren für insgesamt 27.000 EUR zwei Wochen auf die Seychellen gereist. Anschließend verklagte der Kläger den Reiseveranstalter TUI auf Rückzahlung von 25% des Reisepreises, u.a. weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat diese Forderung des Klägers abgewiesen. Aus den Kataloginformationen zum üblichen Wetter auf den Seychellen ergebe sich kein umfassender Vertrauensschutz für den Kläger. Auch lasse sich nicht feststellen, dass die Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden und Schnorcheln gewesen wäre oder der Reiseveranstalter bestimmtes Wetter verbindlich zugesichert hätte.

Kein verständiger Reisender könne erwarten, dass ein Reiseveranstalter durch eine allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle, führt das Urteil weiter aus. Der Reiseveranstalter habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter und werde insoweit nicht als "Erbringer von Reiseleistungen" tätig.

Quelle: PM des LG Hannover

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Bildquelle:
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2 Kommentare

G
Gisela Möller 18.08.2009, 11:03 Uhr
Reisemangel
Unglaublich! Es wäre mir im Traum nicht eingefallen, wegen zu hoher Wellen vom Reiseveranstalter eine Erstattung zu verlangen! Manchmal kann man nur den Kopf schütteln, wenn man sich überlegt, womit sich deutsche Gerichte ersthaft beschäftigen müssen...Es ist wohl anzunehmen, dass der Herr auf den Seychellen zuviel Sonne abbekommen hat!
R
RA JM 17.08.2009, 12:35 Uhr
Ohne Titel
... und auch Einheimische am Strand berechtigen nicht zur Reisepreisminderung:

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8285.htm

Harte Zeiten für Pauschaltouristen. ;-)

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