Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Textilien" veröffentlicht.
Händler, die Textilerzeugnisse im Internet vertreiben, haben darauf zu achten, bezüglich der verwendeten Fasern keine Phantasiebezeichnungen zu verwenden. Nur, wie dürfen die Textilfasern überhaupt bezeichnet werden?
Inhaltsverzeichnis
- 1. "Wolle"Page
- 2. "Alpaka", "Lama", "Kamel", "Kaschmir", "Mohair", "Angora(-Kanin)", "Vikunja","Yak", "Guanako", "Kaschgora", "Biber", "Fischotter" mit oder ohne zusätzliche Bezeichnung "Wolle" oder "Haar"
- 3."Haar" mit oder ohne Angabe der Tiergattung (z.B. "Rinderhaar", "Hausziegenhaar", "Roßhaar")
- 4. "Seide"
- 5. "Baumwolle"
- 6. "Kapok"
- 7. "Flachs" oder "Leinen"
- 8. "Hanf"
- 9. "Jute"
- 10. "Manila"
- 11. "Alfa"
- 12. "Kokos"
- 13. "Ginster"
- 14. "Ramie"
- 15. "Sisal"
- 16. "Sunn"
- 17. "Henequen"
- 18. "Maguey"
- 19. "Acetat"
- 20. "Alginat"
- 21. "Cupro"
- 22. "Modal"
- 23. "Regenerierte Proteinfaser"
- 24. "Triacetat"
- 25. "Viskose"
- 26. "Polyacryl"
- 27. "Polychlorid"
- 28. "Fluorfaser"
- 29. "Modacryl"
- 30. "Polyamid" oder "Nylon"
- 31. "Aramid"
- 32. "Polyimid"
- 33. "Lyocell"
- 34. "Polyester"
- 35. "Polyäthylen"
- 36. "Polypropylen"
- 37. "Polyharnstoff"
- 38. "Polyurethan"
- 39. "Vinylal"
- 40. "Trivinyl"
- 41. "Elastodien"
- 42. "Elasthan"
- 43. "Glasfaser"
- 44. "Metall" ("metallisch", "metallisiert"), "Asbest", "Papier"
- 45. "Elastomultiester"
- 46. "Elastolefin"
- Achtung
- Hinweis
- Besonderheiten
Dies ergibt sich aus Anlage 1 des Textilkennzeichnungsgesetzes, wonach Textilfasern wie folgt zu kennzeichnen sind.
1. "Wolle"Page
für Fasern vom Fell des Schafes (Ovis aries). Die Bezeichnung "Wolle" darf auch zur Benennung eines Gemischs aus Fasern von der Schafschur und aus Haaren der unter Nummer 2 aufgeführten Tiere verwendet werden
2. "Alpaka", "Lama", "Kamel", "Kaschmir", "Mohair", "Angora(-Kanin)", "Vikunja","Yak", "Guanako", "Kaschgora", "Biber", "Fischotter" mit oder ohne zusätzliche Bezeichnung "Wolle" oder "Haar"
für Haare nachstehender Tiere: Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angoraziege, Angorakaninchen, Vikunja, Yak,Guanako, Kaschgoraziege (Kreuzung zwischen Kaschmirziege und Angoraziege), Biber,
Fischotter
3."Haar" mit oder ohne Angabe der Tiergattung (z.B. "Rinderhaar", "Hausziegenhaar", "Roßhaar")
für Haare von verschiedenen Tieren, soweit diese nicht unter den Nummern 1 und 2 genannt sind
4. "Seide"
für Fasern, die ausschließlich aus Kokons seidenspinnender Insekten gewonnen werden
5. "Baumwolle"
für Fasern aus den Samen der Baumwollpflanze (Gossypium)
6. "Kapok"
für Fasern aus dem Fruchtinneren des Kapok (Ceiba pentandra)
7. "Flachs" oder "Leinen"
für Bastfasern aus den Stengeln des Flachses (Linum usitatissimum)
8. "Hanf"
für Bastfasern aus den Stengeln des Hanfes (Cannabis sativa)
9. "Jute"
für Bastfasern aus den Stengeln des Corchorus olitorius und Corchorus capsularis sowie Fasern aus Hibiscus-cannabinus, Hibiscus sabdariffa, Abutilon avicenniae, Urena lobata, Urena sinuata
10. "Manila"
für Fasern aus den Blattscheiden der Musa textilis
11. "Alfa"
für Fasern aus den Blättern der Stipa tenacis-sima
12. "Kokos"
für Fasern aus der Frucht der Cocos nucifera
13. "Ginster"
für Bastfasern aus den Stengeln des Cytisus scoparius oder des Spartium junceum
14. "Ramie"
für Fasern aus dem Bast der Boehmeria nivea und der Boehmeria tenacissima
15. "Sisal"
für Fasern aus den Blättern der Agave sisalana
16. "Sunn"
für Fasern aus dem Bast der Crotalaria juncea
17. "Henequen"
für Fasern aus dem Bast der Agave Fourcroydes
18. "Maguey"
für Fasern aus dem Bast der Agave Cantala
19. "Acetat"
für Fasern aus Zellulose-Acetat mit weniger als 92 vom Hundert jedoch mindestens 74 vom Hundert acetylierter Hydroxylgruppen
20. "Alginat"
für Fasern aus den Metallsalzen der Alginsäure
21. "Cupro"
für regenerierte Zellulosefasern nach dem Kupfer-Ammoniak-Verfahren
22. "Modal"
für nach einem geänderten Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern mit hoher Reißkraft und hohem Modul in feuchtem Zustand. Die Reißkraft (B(tief)c) in aufgemachtem Zustand und die Kraft (B(tief)M), die erforderlich ist, um in feuchtem Zustand eine Dehnung von 5 vom Hundert zu
erzielen, sind folgende:
B(tief)c (Zentinewton) >= 1,3 Wurzel aus T + 2 T
B(tief)my (Zentinewton) >= 0,5 Wurzel aus T
wobei T die mittlere längenbezogene Masse in Dezitex ist
23. "Regenerierte Proteinfaser"
für Fasern aus regeneriertem und durch chemische Agenzien stabilisiertem Eiweiß
24. "Triacetat"
für aus Zellulose-Acetat hergestellte Fasern, bei denen mindestens 92 vom Hundert der Hydroxylgruppen acetyliert sind
25. "Viskose"
für bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern
26. "Polyacryl"
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mindestens 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
27. "Polychlorid"
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 Gewichtsprozent chloriertem Olefin (z.B. Vinylchlorid, Vinylidenchlorid) aufgebaut wird
28. "Fluorfaser"
für Fasern aus linearen Makromolekülen, die aus aliphatischen Fluor-Kohlenstoff-Monomeren gewonnen werden
29. "Modacryl"
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 und weniger als 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
30. "Polyamid" oder "Nylon"
für Fasern aus synthetischen linearen Makromolekülen, dern Kette sich wiederholende Amidbindungen aufweist, von denen mindestens 85 vom Hundert an lineare aliphatische oder zykloaliphatische Einheiten gebunden sind
31. "Aramid"
für Fasern aus linearen synthetischen Makromolekülen mit aromatischen Gruppen, deren Kette aus Amid- oder Imid-bindungen besteht, von denen mindestens 85 vom Hundert direkt an zwei aromatische Kerne gebunden sind und deren Imidbindungen, wenn vorhanden, die Anzahl der Amidbindungen nicht übersteigen dürfen
32. "Polyimid"
für Fasern aus synthetischen linearen Makromolekülen, deren Kette sich
wiederholende Imideinheiten aufweist
33. "Lyocell"
für durch Auflösungs- und Spinnverfahren in organischem Lösungsmittel *)
hergestellte regenerierte Zellulosefasern ohne Bildung von Derivaten
33a. "Polylactid"
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Masseprozent
aus Milchsäureestereinheiten besteht, die aus natürlich vorkommenden Zuckern
gewonnen werden, und deren Schmelzpunkt bei mindestens 135 Grad C liegt
34. "Polyester"
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85
Gewichtsprozent aus dem Ester eines Diols mit Terephtalsäure besteht
35. "Polyäthylen"
für Fasern aus gesättigten linearen Makromolekülen nicht substituierter
aliphatischer Kohlenwasserstoffe
36. "Polypropylen"
für Fasern aus linearen gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, in denen
jeder zweite Kohlenstoff eine Methylgruppe in isotaktischer Anordnung trägt, ohne
weitere Substitution
37. "Polyharnstoff"
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der
funktionellen Harnstoffgruppe (NH-CO-NH) aufweist
38. "Polyurethan"
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der
funktionellen Urethangruppen aufweist
39. "Vinylal"
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus Polyvinylalkohol mit
variablem Acetalisierungsgrad aufgebaut wird
40. "Trivinyl"
für Fasern aus drei verschiedenen Vinylmonomeren, die sich aus Acrylnitril, aus
einem chlorierten Vinylmonomer und aus einem dritten Vinylmonomer zusammensetzen,
von denen keines 50 vom Hundert der Gewichtsanteile ausweist
41. "Elastodien"
für elastische Fasern, die aus natürlichem oder synthetischem Polyisopren bestehen,
entweder aus einem oder mehreren polymerisierten Dienen, mit oder ohne einem
oder mehreren Vinylmonomeren, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die
dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre
Ausgangslage zurückkehren
42. "Elasthan"
für elastische Fasern, die aus mindestens 85 Gewichtsprozent von segmentiertem
Polyurethan bestehen, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache
ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre
Ausgangslage zurückkehren
43. "Glasfaser"
für Fasern aus Glas
44. "Metall" ("metallisch", "metallisiert"), "Asbest", "Papier"
mit oder ohne Zusatz "Faser" oder ohne Zusatz "Faser" oder "Garn" als Beispiel für
Fasern aus verschiedenen und neuartigen Stoffen, die vorstehend nicht aufgeführt
sind.
45. "Elastomultiester"
für Fasern, die durch die Interaktion von zwei oder mehr chemisch verschiedenen
linearen Makromolekülen in zwei oder mehr verschiedenen Phasen entstehen (von denen
keine 85 % Gewichtsprozent übersteigt), die als wichtigste funktionale Einheit
Estergruppen enthält (zu mindestens 85 %) und die nach geeigneter Behandlung nach
einer Dehnung um die anderthalbfache ursprüngliche Länge sofort wieder nahezu in
ihre Ausgangslage zurückkehrt, wenn sie entlastet wird.
46. "Elastolefin"
für Fasern aus mindestens 95 Gewichtsprozent Makromolekülen, zum Teil quervernetzt,
zusammengesetzt aus Ethylen und wenigstens einem anderen Olefin, und die, unter
Einwirkung einer Zugkraft um die anderthalbfache ursprüngliche Länge gedehnt, nach
Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren.
Achtung
Die durch das TextilKennzG vorgeschriebenen Bezeichnungen dürfen, auch in Wortverbindungen oder als Eigenschaftswörter, für andere Fasern nicht verwendet werden.
Hinweis
Für Fasern, die nicht in der Anlage 1 des TextilKennzG aufgeführt sind, ist eine Bezeichnung entsprechend dem Rohstoff, aus dem sie sich zusammensetzen, zu verwenden.
Besonderheiten
Zudem gibt es einige Besonderheiten, die bei bestimmten Bezeichnungen zu beachten sind: So darf
- etwa die Bezeichnung "Seide" nicht zur Angabe der Form oder besonderen Aufmachung von textilen Rohstoffen als Endlosfasern verwendet werden.
- für ein Wollerzeugnis die Bezeichnung "Schurwolle" wiederum verwendet werden, wenn es ausschließlich aus einer Faser besteht, die niemals in einem Fertigerzeugnis enthalten war und die weder einem anderen als dem zur Herstellung des Erzeugnisses erforderlichen Spinn- oder Filzprozess unterlegen hat noch einer faserschädigenden Behandlung oder Benutzung ausgesetzt wurde.
- die Bezeichnung "Schurwolle" für die in einem Fasergemisch enthaltenen Wolle dann verwendet werden, wenn die gesamte in dem Gemisch enthaltene Wolle tatsächlich „Schurwolle“ im obigen Sinne ist und dabei der Anteil dieser Wolle am Gewicht des Gemischs mindestens 25 % beträgt und die Wolle im Falle eines mechanisch nicht trennbaren Gemischs mit einer einzigen anderen Faser gemischt ist.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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