Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Elektrogesetz" veröffentlicht.
Wie bereits mitgeteilt , hat das Verwaltungsgericht Ansbach Ende letzten Jahres die Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung für unwirksam erklärt. Die EAR-Stiftung sieht sich durch das Urteil in ihrer praktischen Arbeit nicht eingeschränkt - und ist in die Berufung gegangen.
Die EAR sieht sich (laut Pressemitteilung) aus zwei Gründen in ihrer praktischen Arbeit nicht eingeschränkt:
- So basiere der angegriffene Kostenbescheid auf der ElektroGKostV aus dem Jahre 2005; derzeit erlassene Kostenbescheide ergingen dagegen auf der Grundlage der aktuell gültigen ElektroGKostV 2008 und seien nicht Gegenstand des anhängigen Verfahren.
- Andere Kostenbescheide auf der Grundlage der Kostenverordnung aus dem Jahre 2005, die nicht angefochten wurden, seien bestandskräftig und durch das Urteil nicht betroffen; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die ElektroGKostV 2005 bestehe auch kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Bescheide aus dem Jahre 2005 gegen die Rechtsmittel eingelegt wurden.
Die Frage, ob die Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung wirksam ist oder nicht, wird nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu klären haben.
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geralt / Pixelio
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