Am gestrigen Tag trat das Europäische Mahnverfahren in Kraft. Die Verordnung aus Brüssel sieht vor, grenzüberschreitende Zahlungsansprüche unter einheitlichen Bedingungen in der gesamten Europäischen Union geltend machen zu können. Das Verfahren wird über Formulare abgewickelt.
Die Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungsaufforderungen war bisher von zahlreichen Hindernissen geprägt: Sprachliche Barrieren, Anwaltskosten, zeitaufwändige Zwischenverfahren und Unkenntnis über die Rechtslage des Landes, in dem der Schuldner angesiedelt ist. Mit Hilfe des Europäischen Mahnverfahrens gehören diese Probleme nun der Vergangenheit an. Zahlungsfor-derungen werden künftig über einheitliche Formulare abgewickelt. Das Besondere: Die Formulare sind in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Jeder Verfahrensbeteiligte kann die von ihm geforderten Angaben verstehen. Ein in einem EU-Mitgliedsland im Rahmen dieses Verfahrens erlassener Zahlungsbefehl ist in allen Mitgliedsstaaten ohne weitere Formalitäten vollstreckbar. Mündliche Verhandlungen und Anwaltskosten entfallen weitestgehend. Einen Höchstbetrag für die Forderungen gibt es nicht.
In Deutschland ist für Anträge auf den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ausschließlich das Amtsgericht Wedding in Berlin zuständig, in Österreich liegt die Zuständigkeit je nach Höhe der Forderung bei den 141 Bezirksgerichten und 18 Landesgerichten.
Quelle: PM der Berliner Senatsverwaltung für Justiz
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Gerd Altmann(geralt) / Pixelio
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