IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Unlauterer Wettbewerb: Große Mehrheit für Änderung des Gesetzes

28.11.2008, 20:39 Uhr | Lesezeit: 1 min
Unlauterer Wettbewerb: Große Mehrheit für Änderung des Gesetzes

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der FDP und der Grünen hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen beschlossen, einen Entwurf zur Änderung des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, 16/10145) anzunehmen. Das Parlament ist gehalten, eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Brüssel will die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über unlauteren Wettbewerb angleichen.

CDU/CSU und SPD erklärten übereinstimmend, es gebe "weiteren Handlungsbedarf". So sei es etwa zu überprüfen, ob der Passus zur Gewinnabschöpfung zu eng gefasst sei und deshalb ins Leere laufe. Gegenwärtig findet dieses Gesetz nur bei vorsätzlicher Tat Anwendung. Auch das Recht zur Vertragsauflösung und die Mahnverfahren seien zu überprüfen. Eine weitere Erhebung sei aber notwendig, um über belastbares Zahlenmaterial zu verfügen. Auch die beiden Oppositionsfraktionen machten deutlich, für sie ginge der Entwurf "in die richtige Richtung".

Die Linke enthielt der Stimme. Es bedürfe keiner weiteren Erhebung. Vor allem der Gewinnabschöpfungsanspruch staatlicher Behörden könne schon jetzt ohne weiteres geändert werden, so die Position der Fraktion. Die Bundesregierung wies darauf hin, das EU-Recht sei jetzt umzusetzen. Über weitere Änderungen des UWG solle in der nächsten Wahlperiode entschieden werden.

Quelle: PM des Bundestages vom 25. November 2008

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Claudia Hautumm / Pixelio

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

2024 - Einige Änderungen für Händler - ein Überblick
(22.01.2024, 14:50 Uhr)
2024 - Einige Änderungen für Händler - ein Überblick
Seit 01.01.2024: Registrierungs- und Abgabepflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
(11.01.2024, 13:17 Uhr)
Seit 01.01.2024: Registrierungs- und Abgabepflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
FAQ: Verpflichtende Online-Registrierung nach Geldwäschegesetz für viele Händler bis spätestens zum 01.01.2024
(13.12.2023, 12:10 Uhr)
FAQ: Verpflichtende Online-Registrierung nach Geldwäschegesetz für viele Händler bis spätestens zum 01.01.2024
Transparenzregister: Gesetzliche Mitteilungspflicht für zahlreiche Unternehmen
(20.10.2023, 14:44 Uhr)
Transparenzregister: Gesetzliche Mitteilungspflicht für zahlreiche Unternehmen
Der Widerrufsbutton für alle Fernabsatzverträge ist einen deutlichen Schritt näher gerückt
(19.10.2023, 17:08 Uhr)
Der Widerrufsbutton für alle Fernabsatzverträge ist einen deutlichen Schritt näher gerückt
Regelungen zur Umsetzung der "EU-Whistleblower-Richtlinie"
(24.08.2023, 16:16 Uhr)
Regelungen zur Umsetzung der "EU-Whistleblower-Richtlinie"
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei