Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Telekommunikation: Kommission strafft Notifizierungsverfahren für nationale Regulierungsbehörden

16.10.2008, 19:29 Uhr | Lesezeit: 3 min
Telekommunikation: Kommission strafft Notifizierungsverfahren für nationale Regulierungsbehörden

Die Europäische Kommission hat gestern beschlossen, den Verwaltungsaufwand der nationalen Telekom-Regulierungsbehörden bei der Einreichung von Entwürfen für Regulierungsmaßnahmen zu verringern. Seit 2003 hat die Kommission über 800 Entscheidungen nationaler Regulierungsbehörden überprüft, die traditionelle Monopolstellungen aufbrachen und die Netze für Wettbewerber öffneten.

Heute verabschiedete die Kommission eine neue Empfehlung mit Verfahrensregeln für den gemeinschaftsweiten Konsultationsmechanismus, auch als „Artikel-7-Verfahren“ bekannt, die es den nationalen Regulierungsbehörden ermöglichen wird, der Kommission bestimmte Entscheidungen über ein vereinfachtes Kurzformular mitzuteilen. Damit wird der EU-Konsultationsmechanismus erheblich vereinfacht und beschleunigt. Um das Verfahren noch weiter zu straffen, empfiehlt die Kommission den Regulierungsbehörden, der gängigen Praxis der meisten EU-Mitgliedstaaten zu folgen und ihre Marktanalysen zusammen mit den vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen und nicht getrennt mitzuteilen. Diese Regeln sind ein weiterer Schritt hin zu einer zügigeren Umsetzung von Regulierungsmaßnahmen und zu einer größeren Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer, die in den europäischen Telekomsektor investieren wollen, was letztlich auch den Endkunden zugute kommt.

Im Sinne einer wirksameren Regulierung der Telekommunikationsmärkte in der EU hat die Kommission gestern eine neue Empfehlung verabschiedet, mit der sie den EU-Mechanismus zur Überprüfung der nationalen Regulierungsmaßnahmen vereinfacht und strafft.

Das vereinfachte Notifizierungsverfahren gilt für:

  • Entscheidungen über die Aufhebung der Regulierung von Märkten, bei denen die Kommission davon ausgeht, dass eine sektorspezifische Regulierung nicht mehr nötig ist (Märkte, die im November 2007 aus der Empfehlung gestrichen wurden (IP/07/1678);
  • Entscheidungen darüber, Märkte nicht zu regulieren, bei denen die Kommission zwar eine sektorspezifische Regulierung für notwendig hält, auf denen aber in dem betreffenden Mitgliedstaat ein wirksamer Wettbewerb herrscht;
  • Änderungen technischer Einzelheiten einer bereits erlassenen Regulierungsmaßnahme (z. B. Bereitstellungsfristen oder die Erweiterung der Berichterstattungspflichten);
  • die Ausweitung bestehender Maßnahmen auf andere Marktteilnehmer in einer ähnlichen Situation (vor allem auf den Anrufzustellungsmärkten).

Die Kommission wird sich im Prinzip nicht mehr zu solchen Maßnahmen äußern.

Im Sinne der Ausgewogenheit zwischen einer vereinfachten Verwaltung und einer effektiven Beurteilung enthält die neue Empfehlung die ausdrückliche Aufforderung an die nationalen Regulierungsbehörden, ihre Marktanalysen zusammen mit den schlagenen Abhilfemaßnahmen gemäß dem „Artikel-7-Verfahren" vorge- (MEMO/08/620) zur Überprüfung einzureichen. Dadurch lassen sich die Regulierungsmaßnahmen zügiger umsetzen und die Konsolidierung eines dynamischen und voll funktionsfähigen Binnenmarkts für Telekommunikation vorantreiben – zum Nutzen aller Telekommunikationsbetreiber und der Endkunden.

Entsprechend ihrer Strategie für eine "bessere Rechtsetzung" (IP/05/96) wird die Kommission genau verfolgen, wie sich die neue Empfehlung in der Praxis auswirkt, und die anstehende Reform des EU-Telekommunikationsrechts (IP/07/1677), die auf dem Telekom-Rat im November 2008 erörtert wird, dazu nutzen, den Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer und die Regulierungsbehörden weiter zu verringern.

1

Hintergrund

Gemäß Artikel 7 der EU-Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste müssen die nationalen Regulierungsbehörden der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden aller anderen EU-Länder die Entwürfe ihrer Regulierungsentscheidungen mitteilen. Die Kommission prüft die Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Recht und den Binnenmarktzielen und kann gegebenenfalls deren Zurückziehung verlangen.

Im November 2007 empfahl die Kommission, die Zahl der Märkte, die gemäß dem „Artikel-7-Verfahren“ reguliert werden, von 18 auf 7 (IP/07/1678) zu reduzieren, nachdem die nationalen Regulierungsbehörden festgestellt hatten, dass auf den meisten Endkundenmärkten und einigen Vorleistungsmärkten ein wirksamer Wettbewerb herrscht.

Die Empfehlung (sowie das Standard-Kurzformular) können hier abgerufen werden.

Quelle: PM der Europäischen Kommission

Bild: Jutta Peters / Pixelio

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
JPW.Peters / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Verbot von Radiogeräten ohne Digitalempfänger zum 21.12.2020: Was Händler beachten müssen
(01.12.2020, 11:11 Uhr)
Verbot von Radiogeräten ohne Digitalempfänger zum 21.12.2020: Was Händler beachten müssen
Im Bundestag notiert: Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
(16.08.2010, 14:39 Uhr)
Im Bundestag notiert: Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: verneint Anspruch eines Telekom-Kunden auf sofortige¹ Löschung von IP-Adressen
(05.07.2010, 17:25 Uhr)
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: verneint Anspruch eines Telekom-Kunden auf sofortige¹ Löschung von IP-Adressen
Bundesnetzagentur: Gewinnt Eilentscheidung zu Schaltverteilern
(17.11.2009, 16:03 Uhr)
Bundesnetzagentur: Gewinnt Eilentscheidung zu Schaltverteilern
BGH: Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig
(15.10.2009, 08:05 Uhr)
BGH: Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig
Erfahrungsbericht eines Pioniers: „Die Geschichte des DSL in Eibach Süd"
(31.10.2008, 18:44 Uhr)
Erfahrungsbericht eines Pioniers: „Die Geschichte des DSL in Eibach Süd"
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei