Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Elektrogesetz" veröffentlicht.
Wie die Firma "[take-e-way GmbH](http://www.take-e-way.de) " in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, werden Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen als Unterhaltungselektronik eingestuft.
Dies wird damit begründet, dass die einschlägigen Elektrogeräte Töne zur Vertreibung von Maulwürden absondern würden.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
J. Scholz / PIXELIO
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