Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Toilettenhäuschen bei eBay

20.08.2008, 17:47 Uhr | Lesezeit: 2 min
Toilettenhäuschen bei eBay

Wer schon einmal ein Toilettenhäuschen aufgesucht hat, kennt das: Man verlässt es zwar „erleichtert“, aber meist doch nicht mit den angenehmsten Gefühlen; man ist froh, wieder draußen zu sein.

Eine ähnliche Erfahrung mit einem Toilettenhäuschen musste jetzt auch ein Sammler alten Spielzeugs vor Gericht machen: Bei einer E-Bay-Auktion hatte er sich um € 2.247,00 für ein Toilettenhäuschen erleichtert – ein Spielzeug-Toilettenhäuschen wohlgemerkt (mit Inneneinrichtung!); ja, sowas gibt’s. Als das gute Stück dann bei ihm eintraf, kamen die schlechten Gefühle: es war nicht das erhoffte Original von Märklin, sondern ein Nachbau aus den 1980er Jahren. Der Sammler wäre nun froh gewesen, aus dem (Rechts-)Geschäft wieder draußen zu sein – aber daraus wurde nichts.

Wie schon das Amtsgericht hat nämlich jetzt auch die 34. Zivilkammer des Landgerichts München I seine Klage auf Rückabwicklung des Kaufs abgewiesen. Auf ein für Fernabsatzgeschäfte mit Gewerbetreibenden geltendes Widerrufsrecht konnte sich der Kläger nicht berufen, da er das Toilettenhäuschen von einem Hobby-Spielzeugsammler ersteigert hatte. Dieser hatte – so das Gericht – auch keine falschen Zusicherungen gegeben. Er hatte das Toilettenhäuschen zwar als „Rarität“ und „alt“ beschrieben. Das aber war, so stellte der Gerichtsgutachter fest, durchaus zutreffend: Auch Repliken von Märklin-Toilettenhäuschen sind nämlich eine Seltenheit – und die hiesige hatte ca. 20 Jahre auf dem Buckel, war also auch „alt“. Der Verkäufer hatte auch nicht behauptet, dass es sich um ein Original-Märklin-Toilettenhäuschen handelt, sondern dahinter – im wahrsten Sinn des Wortes – ein Fragezeichen gesetzt. Ausdrücklich wollte er noch vor Auktionsende „nicht garantieren, dass alles Original ist“. Auch ein sittenwidriges Geschäft konnte die Kammer dem Kläger nicht attestieren. Schließlich hatte die Versteigerung bei 1 € begonnen. Außerdem – so befand das Gericht – ist es

„…allein der Leichtsinn des Klägers, wenn er für eine Sache, die er nur anhand eines Internet-Fotos und der dürftigen Beschreibung des Verkäufers auf ihren Wert überprüfen kann, ohne Vereinbarung eines Rückgaberechts € 2.247,00 bietet. Vor solchen Risikogeschäften kann ihn das Zivilrecht nicht schützen.“

(Urteil des Landgerichts München I, Az. 34 S 20431/04; bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig)

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts München I

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Gerd Altmann(geralt) / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette
(14.03.2013, 17:49 Uhr)
Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette
LG Hagen zum Bolzenbruch: Keine Haftung des Versandhändlers für mangelhaftes Kfz-Ersatzteil
(06.02.2013, 17:39 Uhr)
LG Hagen zum Bolzenbruch: Keine Haftung des Versandhändlers für mangelhaftes Kfz-Ersatzteil
Zur Erheblichkeit: eines Mangels beim Kfz-Kauf
(16.06.2011, 12:04 Uhr)
Zur Erheblichkeit: eines Mangels beim Kfz-Kauf
Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers: Bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe
(18.02.2010, 17:38 Uhr)
Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers: Bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe
Aufklärungspflicht des Verkäufers: Beim Autoverkauf nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler
(04.01.2010, 16:00 Uhr)
Aufklärungspflicht des Verkäufers: Beim Autoverkauf nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler
Lustiges Urteil: Wellen vor Seychellen sind kein Reisemangel
(17.08.2009, 12:02 Uhr)
Lustiges Urteil: Wellen vor Seychellen sind kein Reisemangel
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei