Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Vier kleine Knubbelchen und andere Irritationen

07.08.2008, 18:17 Uhr | Lesezeit: 2 min
Vier kleine Knubbelchen und andere Irritationen

Dröhngeräusche im Neuwagen, Kakerlaken im Hotelzimmer, Gammelfleisch im Supermarkt und Schrottimmobilien von der Bank: „Mängel“ sind das täglich Brot der Zivilgerichte. Auch ein jetzt rechtskräftig gewordenes Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts München I befasst sich mit Mängeln. Bemerkenswert daran: Es geht um die Mangelhaftigkeit von Menschen und nicht – wie üblich – einer Sache.

Ein Juwelier wollte einen Schmuckkatalog auflegen und hatte deshalb bei einer Agentur zwei Fotomodelle für jeweils drei Tage gebucht. Die Auftritte der beiden Damen währten indes nur kurz: Erst beschwerte sich der Juwelier über die unreine Haut des einen, dann über die mangelnde Professionalität des anderen Modells. Die Gesichtshaut des Fotomodells – so ließ der Juwelier das Gericht wissen – sei derart unrein und teilweise entzündet gewesen, dass die Stylistin sowie die Make-Up-Spezialistin nur unter großem zusätzlichem Zeit- und Arbeitsaufwand einen nicht optimalen Fotografier-Zustand herstellen konnten. Daher sei trotz mehrstündigen Versuchen und erheblicher Mehrarbeit nur ein verwertbares Foto gelungen. Wegen des „völlig unprofessionellen“ Auftretens des anderen Modells habe sich der Fotograf geweigert, weiterzuarbeiten; außerdem habe dieses Modell „zu feine Haare“ gehabt. Der Juwelier beendete deshalb das Engagement und blieb die vereinbarte Gage weitgehend schuldig.

Die Modellagentur klagte daraufhin die Restforderung in Höhe von über € 11.000 ein. Das Gericht gab der Klage in vollem Umfang statt. Zwar erkannte das Gericht in den kurzfristig aufgetretenen Hautirritationen (vier kleine rote Knubbelchen) im Gesicht des Fotomodells eine negative Abweichung von dem, was der Kunde habe erwarten dürfen. Dem beklagten Juwelier – so stellte das Gericht fest – war das aber bekannt, denn die Agentur hatte den Juwelier unmittelbar vor dem Foto-Shooting durch Vorlage von Fotos über die Hautirritationen informiert, ohne dass der Juwelier hierauf reagierte. Außerdem waren bei den Foto-Aufnahmen nicht nur verwertbare und nach dem Urteil des Gerichts sogar hervorragende Bilder des Fotomodells entstanden – vier dieser Aufnahmen fanden sogar Eingang in den Katalog des Juweliers. Auch die Schminkzeit – so fand das Gericht durch die Anhörung von Zeugen heraus – hatte sich durch die Hautirritationen nur unmaßgeblich verlängert.

Zuletzt konnte der Juwelier auch die angeblich fehlende Professionalität des zweiten Fotomodells nicht nachweisen: Der dafür aufgebotene Fotograf konnte dergleichen nicht bestätigen. Und was das „zu feine Haar“ angeht stellte das Gericht fest, dass nach den übereinstimmenden Aussagen aller Zeugen nicht einmal versucht worden war, die von dem Fotomodell mitgebrachten Haarteile in die Frisur einzuarbeiten – obwohl damit hervorragende Ergebnisse hätten erzielt werden können.

(Urteil des Landgerichts München I, Az. 7 O 686/05; rechtskräftig)

Quelle: PM des Landgerichts München I

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Gerd Altmann(geralt) / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette
(14.03.2013, 17:49 Uhr)
Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette
LG Hagen zum Bolzenbruch: Keine Haftung des Versandhändlers für mangelhaftes Kfz-Ersatzteil
(06.02.2013, 17:39 Uhr)
LG Hagen zum Bolzenbruch: Keine Haftung des Versandhändlers für mangelhaftes Kfz-Ersatzteil
Zur Erheblichkeit: eines Mangels beim Kfz-Kauf
(16.06.2011, 12:04 Uhr)
Zur Erheblichkeit: eines Mangels beim Kfz-Kauf
Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers: Bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe
(18.02.2010, 17:38 Uhr)
Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers: Bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe
Aufklärungspflicht des Verkäufers: Beim Autoverkauf nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler
(04.01.2010, 16:00 Uhr)
Aufklärungspflicht des Verkäufers: Beim Autoverkauf nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler
Lustiges Urteil: Wellen vor Seychellen sind kein Reisemangel
(17.08.2009, 12:02 Uhr)
Lustiges Urteil: Wellen vor Seychellen sind kein Reisemangel
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei