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Frage des Tages: Wie läuft das mit der Umsatzsteuer im PAN-EU Verfahren von Amazon?

26.05.2023, 11:51 Uhr | Lesezeit: 3 min
von Gastautor Jonas Monschein, Steuerberater
Frage des Tages: Wie läuft das mit der Umsatzsteuer im PAN-EU Verfahren von Amazon?

Das PAN-EU-Verfahren von Amazon bietet dem Händler die Möglichkeit, sein Umsatzpotenzial durch die Erschließung eines Marktes mit weiteren potenziellen Nutzern zu erhöhen. Was sich genau hinter dem Verfahren verbirgt und was insbesondere aus umsatzsteuerlicher Sicht zu beachten ist, wird in diesem Gastbeitrag von Herrn Jonas Monschein, Steuerberater und Geschäftsführer der Monschein Steuerberatung GmbH, kurz erläutert.

Was versteht man unter PAN-EU Verfahren?

Unter dem PAN-EU Verfahren versteht man den paneuropäischen Versand durch Amazon. Dieser gibt den Amazon-Händlern die Möglichkeit, in verschiedenen europäischen Ländern zu lagern und von dort aus ihre Produkte zu verkaufen und zu verschicken. Dies bringt geringere Logistikkosten mit sich und einen schnelleren Versand aus dem lokalen Warenlager.
Neben dem Warenlager in Deutschland, befinden sich weitere sieben Warenlager in verschiedenen europäischen Ländern. Amazon kümmert sich hierbei um die Logistik, die Lagerung, den Versand und die Retouren.

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Auswirkungen auf die Umsatzsteuer

Für jedes Land, in dem Sie ein Warenlager besitzen, benötigen Sie eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Zusätzlich müssen Sie sich in dem jeweiligen Land steuerlich registrieren. Das bedeutet, dass Sie in dem EU-Land steuerpflichtig werden und monatlich bzw. quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beachtung des One-Stop-Shop (OSS) Verfahrens. Der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU muss seit dem 01.07.2021 gesondert gemeldet werden. Verkaufen Sie ihre Produkte zusätzlich über ein Amazon-Lager, dann gilt grundsätzlich das OSS-Verfahren, das heißt, Sie müssen ihre Umsätze dem Bundeszentralamt für Steuern melden.

Bei Nichteinhaltung oder falscher Umsetzung werden hohe Strafgelder festgesetzt und die Umsätze müssen für jedes Land nachträglich gemeldet und versteuert werden. Aus diesem Grund wird ein Steuerberater benötigt, welcher sich im Bereich E-Commerce und Amazon gut auskennt und sich um alle steuerlichen Pflichten in den EU-Ländern kümmert.

Mit Hilfe von Softwarelösungen wie CountX, Taxdoo, Dutypay oder Amainvoice wird die steuerliche Registrierung und Abwicklung in allen EU-Ländern erleichtert.

Fazit

Es gibt viele Besonderheiten, die Sie beim PAN-EU Verfahren beachten müssen. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig um die steuerlichen Angelegenheiten kümmern und so mögliche Probleme vorab vermieden werden können.

Wenn Sie Fragen zum Thema Warenlager, umsatzsteuerliche Registrierung oder dem PAN-EU Verfahren haben wenden Sie sich gerne an uns.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei:

Unser Partner Monschein Steuerberatung bietet Mandanten der IT-Recht Kanzlei Sonderkonditionen an:

Unsere Mandanten bekommen einen kostenlosen Software-Check sowie eine Schnittstelleneinrichtung in Bezug auf die Buchhaltung im Wert von 1.000,00 €, sobald der Steuerberatervertrag unterzeichnet wurde und eine Zusammenarbeit zwischen der Monschein Steuerberatung und dem Neumandant beginnt.
Hierfür geben Interessenten bitte hier beim Ausfüllen des Kontaktformulars an geeigneter Stelle an, dass sie über das Partnernetzwerk der IT-Recht Kanzlei auf unseren Partner aufmerksam geworden sind.

Mehr dazu auch gerne hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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