Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Aus unserer Praxis: Fehlende Grundpreisangaben in exotischen Fallkonstellationen werden abgemahnt

14.03.2023, 07:28 Uhr | Lesezeit: 4 min
Aus unserer Praxis: Fehlende Grundpreisangaben in exotischen Fallkonstellationen werden abgemahnt

Die Grundpreisangabe ist ein ewiger Dauerbrenner bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Online-Händler müssen beim Verkauf von Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten bzw. unter Nennung des Gesamtpreises beworben werden, den Preis je Mengeneinheit (= Grundpreis) angeben. Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, welche die fehlende Grundpreisangabe in exotisch anmutenden Fallkonstellationen rügt. Anhand dieser Abmahnung zeigen wir auf, worauf Sie bei Grundpreisangabe besonders achten müssen.

Pflicht zur Grundpreisangabe nach § 4 PAngV: Wann und wie?

Wer gemäß § 4 Abs. 1 Preisangabenverordnung Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder bewirbt, muss grundsätzlich den Preis je Mengeneinheit (= Grundpreis) für die betreffende Ware angeben. Wichtig ist hierbei die Forderung der Preisangabenverordnung, dass bereits im Rahmen der bloßen Bewerbung grundpreispflichtiger Waren der jeweilige Grundpreis mitzuteilen ist!

Konsequenz: Jedes (!) Mal, wenn eine grundpreispflichtige Ware unter Nennung eines Gesamtpreises werblich dargestellt wird, muss zugleich auch die Grundpreisangabe erfolgen. Auf der Plattform eBay gibt es eine Vielzahl von Darstellungsmöglichkeiten der Artikel, wobei oftmals der Gesamtpreis genannt wird und damit die Grundpreisangabepflicht für den Händler ausgelöst wird.

BGH: Grundpreis muss auf einen Blick mit Gesamtpreis der Ware wahrgenommen werden können

Das oberste deutsche Zivilgericht entschied bereits (Urteil vom 19.05.2022 – Az.: I ZR 69/21), dass die – europarechtliche – Vorgabe der klaren Erkennbarkeit des Grundpreises nur dann erfüllt sei, wenn der Grundpreis so in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angegeben wird, dass er zusammen mit diesem auf einen Blick wahrgenommen werden könne.

Damit hat der BGH – anders als einige Instanzgerichte – entschieden, dass die strenge Vorgabe der PAngV (in der Fassung bis zum 28.05.2022) nicht über die europarechtlichen Vorgaben hinausging, sondern vielmehr diese nur konkretisierte.

Nach § 5 Abs. 1 PAngV ist der Grundpreis (je nach Abgabeeinheit des Produkts) prinzipiell in Bezug auf 1 kg, 1 Liter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter anzugeben.

1

Exotische Grundpreisangaben werden abgemahnt

Aktuell liegt uns eine Abmahnung in Bezug auf fehlende Grundpreisangaben eines Online-Händlers vor.

Der Betreiber eines Online Gourmet-Shops hatte auf seiner Verkaufsseite mehrere Produkte angeboten, ohne den dazugehörigen Grundpreis anzugeben.

Vielmehr waren die Produkte wie folgt angeboten worden:

  • „Bleichkordel für Fleisch, 150m Länge“
  • „Alufolie für Folienspender, 45cm x 150m“
  • „Kuchenrand-Folie, 4cm hoch, Rolle 200m, sehr feste Qualität, 150 My“

Bei den genannten Artikel handelte es sich um Ware, die ohne Umhüllung nach Länge angeboten wurden.

Da auch kein Ausnahmefall im Sinne von § 4 Abs. 2 PAngV einschlägig ist, hätte bei den angebotenen Waren ein Grundpreis deutlich in der Angebotsdarstellung angegeben werden müssen. Hierbei ist nach der oben dargestellten Rechtsprechung des BGH darauf zu achten, dass der Grundpreis auf einen Blick mit dem Gesamtpreis wahrgenommen werden können muss.

Da eine Grundpreisangabe in den drei Artikelangeboten jedoch unterblieben ist, handelt der Shop-Betreiber wettbewerbswidrig und sich gemäß § 8 UWG unterlassungspflichtig gemacht. Dieser Verstoß gegen die Grundpreisangabepflicht wurden sodann im Rahmen einer Abmahnung seitens des Deutschen Konsumentenbund e.V. gerügt.

Achtung - wichtige Änderungen bei der Grundpreisangabe seit dem 28.05.2022:

Seit dem 28.05.2022 entfiel die bisherige Ausnahme, bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter abweichen zu dürfen, ersatzlos.

Zwei wichtige Konsequenzen hieraus:

  • Händler dürfen seit dem 28.05.2022 Grundpreise nicht mehr mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sondern nur noch in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter).
  • Zudem müssen Händler aufpassen, die früher noch bei Waren mit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter wegen der damaligen Identität des Grundpreises mit Gesamtpreis keinen Grundpreis angeben mussten. Auch bei Waren mit eine Abgabenmenge von 100 Gramm bzw. 100 Milliliter müssen nunmehr den Grundpreis in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter zusätzlich angeben.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie gerne hier.

Fazit

Wer im Online-Handel grundpreispflichtige Waren anbietet oder bewirbt, muss unbedingt darauf achten, den Grundpreis in der korrekten Mengeneinheit anzugeben. Hierbei muss der Grundpreis nach der Rechtsprechung des BGH auf einen Blick mit dem Gesamtpreis wahrgenommen werden können. Auch bei Waren, die ohne Umhüllung nach Länge angeboten bzw. beworben werden, muss dringend auf die Eihaltung der Grundpreisangabe geachtet werden.

Andererseits setzt sich ein Online-Händler dem Risiko einer Abmahnung aus.

Sie möchten ebenfalls Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei werden und durch Wissensvorsprung unnötige Abmahnungen vermeiden? Sichern Sie sich jederzeit gerne hier ab.

Sie wurden bereits abgemahnt und suchen spezialisierten anwaltlichen Beistand? Sprechen Sie uns gerne an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

LG Heilbronn: Pflicht zur Angabe des Grundpreises entfällt nicht, weil dieser leicht errechnet werden kann
(29.09.2023, 07:52 Uhr)
LG Heilbronn: Pflicht zur Angabe des Grundpreises entfällt nicht, weil dieser leicht errechnet werden kann
BGH: Pflicht zur Angabe des Grundpreises beim Anbieten von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform
(07.09.2023, 16:23 Uhr)
BGH: Pflicht zur Angabe des Grundpreises beim Anbieten von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform
EuGH: Pfand für Flaschen ist nicht Bestandteil des Gesamtpreises, sondern wird separat ausgewiesen
(07.07.2023, 13:51 Uhr)
EuGH: Pfand für Flaschen ist nicht Bestandteil des Gesamtpreises, sondern wird separat ausgewiesen
EuGH-Generalanwalt: Pfandbetrag ist nicht Teil des anzugebenden Gesamtpreises
(11.04.2023, 10:28 Uhr)
EuGH-Generalanwalt: Pfandbetrag ist nicht Teil des anzugebenden Gesamtpreises
Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping
(31.07.2019, 16:49 Uhr)
Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping
Abmahn-Top-Thema Grundpreisangaben: Das ist vermeidbar...
(21.05.2019, 16:01 Uhr)
Abmahn-Top-Thema Grundpreisangaben: Das ist vermeidbar...
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei