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EU-Kommission beschließt: Elektronische Geräte sollen energieeffizienter, langlebiger und leichter zu reparieren werden

04.10.2019, 17:23 Uhr | Lesezeit: 7 min
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von Sarah Freytag
EU-Kommission beschließt: Elektronische Geräte sollen energieeffizienter, langlebiger und leichter zu reparieren werden

Seitdem Elektrogeräte immer preiswerter erworben werden können und gleichzeitig die Kaufkraft der Kunden wächst, verkommen auch Fernseher, Spülmaschine und Co immer mehr zu austauschbarer Konsumware. Immer weniger Konsumenten stören sich auch daran, dass eine Reparatur solcher Geräte, wie sie früher üblich war, kaum mehr möglich, geschweige denn wirtschaftlich wäre. Jährlich landen so tausende, kurzlebige Geräte auf dem Müll. Da dies Unmengen an Ressourcen verbraucht und erhebliche Emissionen verursacht, will sich die Europäische Kommission dem nun entgegenstellen. Im Zuge dessen hat sie am ersten Oktober gleich zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign für 2021 beschlossen.

In den nachfolgenden FAQ klärt die Kommission über die Hintergründe und Konsequenzen der geplanten Maßnahmen auf:

"1. Was hat die Kommission kürzlich beschlossen?

Die Kommission hat zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign angenommen; sie enthalten Vorschriften für die Energieeffizienz und andere Anforderungen für folgende Produktgruppen:

  • Kühlgeräte
  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräten)
  • Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
  • Externe Netzteile
  • Elektromotoren
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlschränke in Supermärkten oder Verkaufsautomaten für Kaltgetränke)
  • Leistungstransformatoren
  • Schweißgeräte

Bei acht dieser Verordnungen handelt es sich um Überarbeitungen geltender Vorschriften, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion und Schweißgeräte hingegen sind erstmals Gegenstand entsprechender Rechtsakte.

2. Worin besteht der Gesamtnutzen des Pakets zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung?

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden mit diesem Paket bis 2030 jährlich Energieeinsparungen von 167 Terawattstunden (TWh) erzielt. Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks.

Diese Einsparungen führen zu einer Verringerung der Treibhausgase um 46 Mio. Tonnen CO2 Äquivalent.

Was jedoch noch wichtiger ist: Durch diese Maßnahmen können die europäischen Haushalte durchschnittlich 150 EUR pro Jahr sparen.

Diese Einsparungen werden zusätzlich zu den Einsparungen erzielt, die sich bereits aus den geltenden Ökodesign-Maßnahmen und Energielabels ergeben.

#3. Wie hängen diese Maßnahmen mit den neuen EU-Energielabels zusammen?#

Für sechs dieser Produktgruppen, die neuen oder überarbeiteten Ökodesignvorschriften unterliegen, d. h. für Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräten), Lichtquellen und Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, gelten auch die neuen Vorschriften über die Energieverbrauchkennzeichnung.

Insbesondere bei Konsumgütern gehen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung Hand in Hand und geben den europäischen Verbrauchern wertvolle Informationen, die es ihnen ermöglichen, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen und mit dieser letztlich darauf hinzuwirken, dass am Markt mittelfristig energieeffizientere Produkte angeboten werden.

#4. Wie tragen diese Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft und zum Umweltschutz bei?#

Im Rahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramms 2016-2019 wurde ermittelt, inwiefern Ökodesign-Maßnahmen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft beitragen können. In Studien zur Vorbereitung und zur Überprüfung produktspezifischer Maßnahmen werden Aspekte der Ressourceneffizienz mittlerweile systematisch einbezogen.

Entscheidungen, die in der Entwurfsphase getroffen werden, haben erheblichen Einfluss darauf, was während der Nutzung und am Ende der Lebensdauer eines Produkts geschieht, und dies nicht nur, was den Energieverbrauch angeht, sondern auch in Bezug auf Lebensdauer, Wartung, Reparatur, Wiederverwendung, Nachrüstung, Recyclingfähigkeit und die Behandlung von Abfällen.

Diese Maßnahmen bieten auch makroökonomische Vorteile, indem sie durch Energieeinsparungen die Energiekosten in Europa senken und Treibhausgasemissionen verringern. Hierdurch leisten sie einen direkten Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris.

Das Ökodesign-Maßnahmenpaket ist ein konkreter Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zu den Klimaschutzzielen. Insbesondere werden jetzt im Rahmen des Ökodesigns erstmals Maßnahmen eingeführt, mit denen die Reparierbarkeit und die Recyclingfähigkeit von Produkten gefördert werden. Zudem wurden die geltenden Anforderungen an die Haltbarkeit (von Beleuchtungsprodukten) und den Wasserverbrauch (von Geschirrspülern und Waschmaschinen) sowie die Vorschriften in Bezug auf die Ausweisung von Chemikalien ebenfalls überprüft und, sofern erforderlich, angepasst.

#5. Welche Verbesserungen zur Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Geräten wurden vorgeschlagen?#

Zur Förderung der Reparierbarkeit und damit zur Verlängerung der Lebensdauer von Geräten stellen mehrere Ökodesign-Maßnahmen darauf ab, die Reparatur von Produkten zu erleichtern, indem sichergestellt wird, dass entsprechende Ersatzteile erhältlich sind. So ist u.a. vorgesehen,

• dass Ersatzteile noch lange nach dem Kauf lieferbar sind, z. B.

o mindestens sieben Jahre nach dem Kauf von Kühlgeräten (Türdichtungen zehn Jahre);
o mindestens zehn Jahre nach dem Kauf von Haushaltswaschmaschinen sowie Haushaltswaschtrocknern;
o mindestens zehn Jahre nach dem Kauf von Haushaltsgeschirrspülern (bei bestimmten Ersatzteilen, deren Zugang auf fachlich kompetente Reparateure beschränkt werden kann, sieben Jahre);
o zudem muss der Hersteller während dieses Zeitraums dafür sorgen, dass die Ersatzteile innerhalb von 15 Arbeitstagen geliefert werden und

• die Ersatzteile mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne dass das betreffende Gerät dauerhaft beschädigt wird.

Zur Unterstützung der Reparaturbranche müssen die Hersteller dafür sorgen, dass den fachlich kompetenten Reparateuren Informationen zur Reparatur und zur professionellen Wartung zur Verfügung stehen.

#6. Welche Verbesserungen wurden vorgeschlagen, um die Wassernutzung zu verbessern?#

Die Ökodesign-Maßnahmen für Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler sehen vor, dass das Wasser bei jedem Waschgang maximal genutzt wird.

Gleichzeitig gelten Mindestanforderungen an Wascheffizienz und Spülwirkung, damit sich der geringere Wasserverbrauch nicht nachteilig auf die Wasch- und Spülleistung auswirkt.

Bei Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern können gemäß der Folgenabschätzung für die neuen Maßnahmen bis 2030 Wassereinsparungen von schätzungsweise 711 Mio. m3 jährlich erzielt werden. Bei Geschirrspülern dürften sich die Wassereinsparungen bis 2030 auf 16 Mio. m3 jährlich belaufen.

#7. Übernehmen Nicht-EU-Länder diese Ökodesign-Maßnahmen ebenfalls?#

Nein. Die EU-Ökodesign-Maßnahmen gelten nur für auf dem Binnenmarkt angebotene Produkte, unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden. Viele andere Länder suchen bei der Erarbeitung eigener Maßnahmen in diesem Bereich im EU-Recht jedoch nach Anregungen.

#8. Welche Rechtsvorschriften gelten derzeit für Ökodesign und Energieverbrauchkennzeichnung?#

In der EU gibt die Ökodesign-Rahmenrichtlinie den Rahmen vor, nach dem sich die Hersteller energieverbrauchsrelevanter Produkte richten müssen, um die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte zu verbessern.
Die Rahmenverordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung ergänzt die Ökodesign-Richtlinie, indem sie den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, leistungsfähigere energieverbrauchsrelevante Produkte auszuwählen.

Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage wird das Energielabel von 93 % aller Europäerinnen und Europäer erkannt, und 79 % geben an, dass dies ihre Kaufentscheidung für ein Elektrogerät beeinflusst hat.

Der Rechtsrahmen beruht auf der kombinierten Wirkung dieser beiden Rechtsvorschriften.

Die Ökodesign-Rahmenrichtlinie und die Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung werden mithilfe von Durchführungsverordnungen und delegierten Verordnungen für die einzelnen Produkte umgesetzt.

Alternativ zu den obligatorischen Ökodesignanforderungen können die Unternehmen auch freiwillige Vereinbarungen oder andere Selbstregulierungsmaßnahmen treffen (siehe auch Artikel 17 der Ökodesign-Rahmenrichtlinie). Sind bestimmte Kriterien erfüllt, so werden diese freiwilligen Vereinbarungen von der Kommission förmlich anerkannt.

#9. Nach welchen Verfahren werden Beschlüsse zu den Ökodesign-Maßnahmen getroffen?#

Zunächst werden anhand des Potenzials zur kosteneffizienten Verringerung der Treibhausgaspotenzials die vorrangigen Produktgruppen ermittelt; dies geschieht in einem vollkommen transparenten Prozess, der in Arbeitsprogramme mündet, welche die Schwerpunkte für die Erarbeitung der Durchführungsmaßnahmen vorgeben.

Anschließend führt ein unabhängiger Berater eine Vorstudie durch, die umfassende Fachgespräche mit den Interessengruppen beinhaltet.

Danach werden dem Konsultationsforum, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und anderer Interessengruppen zusammensetzt, die ersten Entwürfe der Kommission zu den Ökodesign- und der Energieverbrauchskennzeichnungsmaßnahmen zur Beratung vorgelegt.

Dann veröffentlicht die Kommission die Entwürfe der Durchführungsmaßnahmen in der WTO-Notifizierungsdatenbank.

Nach Abschluss dieser Phase werden die beiden Verfahren auf unterschiedliche Weise fortgesetzt. Über die Entwürfe der delegierten Rechtsakte zur Energieverbrauchskennzeichnung wird in einer Expertengruppe der Mitgliedstaaten diskutiert, wo unterschiedliche Meinungen geäußert werden und ein Konsens angestrebt wird, ohne dass eine Abstimmung erfolgt. Die Entwürfe der Ökodesign-Maßnahmen dagegen werden dem Ökodesign-Regelungsausschuss zur Abstimmung vorgelegt.

Das Europäische Parlament und der Rat haben bis zu vier Monate Zeit, um die Entwürfe zu prüfen. Falls kein Einwand erhoben wird, werden die Maßnahmen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten danach in Kraft."

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