Auf dem Abmahnradar: Alte Widerrufsbelehrung / Unwirksame AGB / Keine Auslandsversandkosten / Garantiewerbung / Verpackungsgesetz: Keine Registrierung / Bilderklau / Marke: clea
Rechtstexte stehen weiterhin stetig im Fokus der Abmahner: Eine veraltete Widerrufsbehlerung und unwirksame AGB. Zumindest in ersterem Fall möchte man meinen, dass mittlerweile diesbzgl. alle alles richtig machen. Aber wer immernoch die veraltetete Widerrufsbelehrung verwendet, der macht auf einmal vieles falsch - weil sich die Belehrung 2014 in vielen Punkten geändert hat. Bei den AGB-Abmahungen geht es meist um die gleichen Klauseln - diesmal: Die Rechtswahlklausel oder eine unzulässige Regelung zur Angebotsannahme. Auch die Garantiewerbung kommt nicht aus den Schlagzeilen. Im Bereich Markenabmahnung ging es diesmal um die Marke clea.
Unterlassungserklärung nach GmbH löschung
Beitrag von Lena D.
19.10.2019, 16:59 Uhr
Leider fehlt mir ein Punkt... (nicht unbedingt in diesem Artikel aber allgemein in dieser Richtung) Überall im Internet wird auf die Abmahnungen und auf die Unterlassungserklärung eingegangen. Oft zu lessen ist, das eine abgegebene Unterlassungserklärung an einem "klebt". So weit so gut. Was passiert jedoch mit dieser Erklärung z.B. wen die Abmahnende GmbH sich auflöst/aufgelöst hat (Handelsregister Status: gelöscht). Kann der Geschäftsführer ein neues Gewerbe eröffnen und die Erklärungen vom alten Unternehmen übernehmen? Egal wie man es dreht und wendet auf der Suche im Internet, es werden nur Artikel angezeigt, wie es für den Abgemahnten lebenslang mit dieser Erklärung weiter gehen kann ect.
Wäre das nicht mal einem Artikel wert?
Grüße aus dem Schwabenland
Lena
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