Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO: Konsequenzen einer unzureichenden oder unterlassenen Auskunftserteilung
In den letzten Wochen und Monaten hat die IT-Recht Kanzlei wiederholt über den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO berichtet. So erging erst im Juni dieses Jahr eine markante Entscheidung des OLG Köln, die den Begriff der personenbezogenen Daten überraschend weit auslegte und den Auskunftsanspruch nun auch auf Gesprächsnotizen und Vermerke erstreckte. Mit solch erhöhten Anforderungen besteht dringend Anlass, sich mit den Rechtsfolgen zu befassen, die ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht nach der DSGVO nach sich zieht. Die IT-Recht Kanzlei gibt hierüber im Folgenden einen umfassenden Überblick.
Datenschutzverstoß wegen unerlaubter Datenverarbeitung
Beitrag von Gerhard
25.10.2022, 12:06 Uhr
Ein Busunternehmen hat mich in ihrem Dienstgebäude per Aushang bezichtigt des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis und des unerlaubten Betretens der Betriebsanlagen . Keine der zuvor genannten " Sttraftaten " entsprechen der Wahrheit und diese konnten seitens des unternehmens auch nicht nachweisbar in irgendeiner Weise dargestellt werden .
Fristbeginn bei Auskunftsersuchen sowie Sanktionierung gegen öffentliche Stellen
Beitrag von Jens
05.03.2021, 17:44 Uhr
Ein aufschlussreicher, hilfreicher Beitrag, wie ich finde.
Nicht so klar sind für mich allerdings noch 2 Punkte: 1. ab wann im Falle eines strittigen DSGVO-Verletzung aufgrund der versäumten Monatsfrist tatsächlich die Frist beginnt. D.h. wer oder was definiert / beweist genau den Zeitpunkt des Zugangs des Auskunftsersuchens z.B. bei postalischen Anfragen und damit den Tag, ab wann die Monatsfrist zu ticken beginnt? 2. "Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung der Geldbußen im Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist." Wie wird sichergestellt, dass die Aufsichtsbehörden auch bei Sanktionen gegen öffentliche Stellen - und welche keine Bußgelder erhalten - nicht als zahnlose Papiertiger daherkommen?
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