AG Berlin-Mitte: Macht ein Anwalt Auskunftsanspruch nach DSGVO für seinen Mandanten geltend, muss Originalvollmacht vorliegen
Die DSGVO sieht für Betroffene umfassende Auskunftsrechte vor. In der Praxis stehen Onlinehändler, die immer wieder mit solchen Auskunftsersuchen konfrontiert werden, nicht selten vor der Frage, wie dieses erfüllt werden kann. Das AG Berlin-Mitte hat nun mit Urteil vom 29.07.2019 (Az.: 7 C 185/18) festgestellt, dass ein Rechtsanwalt eine Originalvollmacht vorlegen muss, macht er eine solche Auskunft für einen Mandanten geltend.
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Beitrag von Peter Schreiber
26.11.2020, 12:50 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, meiner bescheidenen Meinung nach, ist das Urteil nicht tragbar. In Deutschland ist ein Rechtsanwalt immer noch Mitglied der Rechtspflege. Ihm zu unterstellen, er würde, z.B. per Fax, eine gefälschte Vollmacht senden, grenzt an Rechtsbeugung. Wir müssen uns seit Jahren mit Behördenschreiben abfinden, die von niemandem unterschrieben sind; aber ein Rechtsanwalt der eine Vollmacht sendet, die nicht original ist, soll ungültig sein? Vielleicht in den USA, aber in Deutschland? Ich halte das für bedenklich. MfG Peter Schreiber
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