BGH: Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei Online-Matratzenkauf
Der BGH hat entschieden, dass es sich bei einem Kaufvertrag, den ein Verbraucher mit einem Online-Händler über eine Matratze schließt, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren handelt, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene zur Rückgabe ungeeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird. Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.
Was mich in diesem Zusammenhang bei den Rücksendekosten interessieren würde
Beitrag von Martin
04.07.2019, 09:42 Uhr
Sind die Rücksendekosten nun immer und generell vom Händler zu tragen (Auch entgegen seiner jetzigen AGB etc.), oder trifft dieses nur auf diesen Fall zu?
Ich selber plane auch eine Matratze zu erwerben und bekam eben vom Händler die Nachricht das ich im falle der Rücksendung die Speditionskosten zu tragen hätte. Dabei meine ich auch vor kurzem gelesen zu haben, dass Online gekaufte Artikel die Sperrig sind und zb. eine Spedition bedürfen nicht zu lasten des Kunden gehen dürfen.
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