Grundpreisangabe auch im Rahmen von Google Shopping / Google Ads zwingend erforderlich
Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge und/ oder Fläche anbietet oder bewirbt, hat den Preis je Mengeneinheit (also den Grundpreis) in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Gesamtpreis der Ware anzugeben. Derzeit sind gehäuft Abmahnungen von Händlern zu beobachten, die grundpreispflichtige Waren im Rahmen von Google Shopping und/ oder Google Ads bewerben und dort keinen Grundpreis angeben.
Nützt nur nix, wenn die großen sich nicht drann halten.
Beitrag von Matthias
15.05.2019, 12:04 Uhr
Nützt nur alles nix, wenn Amazon sich bei den Google Shopping Kampagne nicht daran hält und die Produkte der Marketplace Händler in den Google Shopping Kampagnen ohne Grundpreis darstellt, obwohl bei Amazon beim Produkt hinterlegt. Unsere Anfrage an Amazon brachte großes Schulterzucken mit sich seitens Amazon. Amazon sagt, der Grundpreis steht beim Produkt, fertig. Das wars. Amazon interessiert es nicht die Grundpreise in den Shopping Kampagnen dazustellen, geschweige denn auf den eigenen Seiten bei vielen Unterseiten der Kategorien oder Produktvergleiche innerhalb von Amazon.
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