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Leserkommentare zum Artikel

Widerrufsbedingte Rücksendungen des Verbrauchers an die falsche Adresse: Rechte des Händlers?

Auch wenn Händler in ihrer Widerrufsbelehrung standardmäßig die Adresse angeben, an welche Waren im Widerrufsfall zurückzusenden sind, kann es vorkommen, dass Verbraucher nach Erklärung des Widerrufs eine falsche bzw. andere Rücksendeadresse bei der Retoure angeben. Dies kann aus Unachtsamkeit oder aber ganz bewusst aus Kostenersparnisgründen geschehen, wenn für die gewählte Destination (etwa einen Paketshop) geringere Rücksendekosten anfallen als für die Lieferung an die Händleradresse. Welche Rechte Händler in Fällen dieser fehlerhaften Rücksendungen gegenüber Verbrauchern haben, soll im vorliegenden Beitrag differenziert dargestellt werden.

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Wie kommt der Verbraucher an sein Geld?

Beitrag von Ingo
06.06.2020, 09:39 Uhr

Verbraucher A kauft bei Onlineshop B ein und retourniert anschließend einen Teil. Leider adressiert Verbraucher A falsch. Somit kommt das Paket bei Onlinehändler C an. Dies ist auch durch die Sendungsnummer belegt. Leider ist die Ware bei Onlinehändler C nicht mehr auffindbar und somit verschwunden. Wie kommt Verbraucher A an sein Geld? Ist es legitim, dass Onlinehandler C aus Kulanz 30% des retournierten Wertes anbietet? Die ware ist ja nachweislich bei Onlinehändler C angekommen.

Was tun bei Zahlung auf Rechnung?

Beitrag von John Smith
29.05.2019, 08:00 Uhr

Danke, das klingt gut.

Leider wehren/rächen sich Kunden heute aber anschließend im Netz mit extremen negativ-Bewertungen (ohne ihre Verhaltens-Fehler einzuräumen).

Bei uns häufen sich nun solche Fälle. Da wir oft noch auf Rechnung liefern, zahlt uns niemand unsere Zusatz-Kosten. Auf Aufforderungen wird nicht reagiert.

Zuletzt wurde nicht mal richtig widerrufen, sondern angegeben, dass ein anderer Lieferant schneller war und man daher das Gerät nicht mehr braucht. Dann wurde weder unser Hinweis, dass wir in Urlaub sind und im Falles des Widerrufes eine abweichende Adresse angeben, noch die bereits vorliegenden Angaben in den Erklärungen zum Widerruf beachtet.

Die Folge: die Rücksendung konnte nicht angenommen werden und der Käufer(Versender) nahm sie nicht wieder an. Nun fordert er die Kosten von DHL (für Sonderaufwand und erneuten Versand) über 36,89. Und wir haben keine Ware mehr (200,00)...

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