Datenschutzgrundverordnung für Onlinehändler leicht verständlich – Teil 3: Sind Gastbestellungen künftig zwingend?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt aktuell die Köpfe vieler Onlinehändler rauchen. Derzeit mehren sich Nachfragen, ob ab dem 25.05.2018 zwingend im eigenen Shop die Möglichkeit einer Gastbestellung geschaffen werden muss. Die IT-Recht Kanzlei möchte im Rahmen einer News-Serie Onlinehändlern komprimiertes Praxiswissen zu den wichtigsten für die DSGVO relevanten Vorgängen des Tagesgeschäfts vermitteln und zugleich aufzeigen, dass die DSGVO auch für kleine Verkäufer eine lösbare Herausforderung ist.
Unsinnig
Beitrag von Petra
04.04.2018, 20:29 Uhr
Kein Kundenkonto anlegen.... da werden trotzdem die Daten gespeichert und verarbeitet, nur mit dem Unterschied, dass der Kunde keinen Einblick in sein Kundenkonto hat. Die Aufbewahrungspflicht besteht aber trotzdem! Keiner muss in einem Shop einkaufen wenn er es nicht will. Auch Bestellungen ermöglichen per Telefon oder E-Mail... welcher Shopbetreiber möchte dem Kunden denn am Telefon seine AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung vorlesen, oder per Mail erst mal ein Angebot zukommen lassen, welches der Kunden dann annehmen kann? Wer hat Zeit für so etwas? Das ist für mich absoluter Unsinn.
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