Absolutes Vertriebsverbot für ungenehmigte Fahrzeugteile nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung?
Bestimmte Fahrzeugkomponenten bedürfen in Deutschland nach §22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einer amtlichen Bauartgenehmigung, welche die Einheitlichkeit von Verarbeitungsstandards gewährleisten und so zur Sicherheit des Straßenverkehrs beitragen soll. Die Einhaltung der Bauartgenehmigung wird durch ein entsprechendes Prüfzeichen bescheinigt, an dessen Nichtvorhandensein die Ordnung ein grundsätzliches Verkaufsverbot knüpft. Weil Händler, die betroffene Fahrzeugteile ohne Prüfzeichen vertreiben, immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert werden, widmet sich der folgende Beitrag der Reichweite der Verbotswirkung und geht insbesondere der Frage nach, ob die Untersagung des Vertriebs unter bestimmten Umständen aufgehoben werden kann.
Herr
Beitrag von Anonym
21.05.2017, 12:11 Uhr
Hallo, in allen online texten ist immer wieder die rede von der oberen tabelle (beleuchtung, bremsen etc) allerdings nie von auspuff anlagen. In den zeilen zu den ausnahmen wird gerade aber dieses immer wieder mit aufgeführt. Und es ist immer die rede von ALLEN kfz teilen. Motorradsitze z.B benötigen kein Gutachten, genau wie griffe, tankdeckel, schutzbleche usw. Diese werden beim tüv durch einzelabnahme eingetragen. Und wie genau soll bewertet werden ob z.B eine auspuffanlage nicht an serien motoren verwendet werden kann. Geht es um die reine mechanische eigenschaft oder auch darum ob der motor so laufen würde ? Was ist mit Abgaskrümmern , die bei ältereb fahrzeugen kein Gutachten benötigen , da ein geprüfter endschalldämpfer montiert wird. Krümmer können sber vom Kunden auch ohne ESD montiert werden. Auch können zylinderköpfe ohne ESD gefahren werden was dazu führt dass dass fahrzeug deutlich zu laut und nicht verkehrssicher ist. Muss dieser hinweis bald auch zu zylinderköpfen geschrieben werden (der dann natürlich auch gekonnt ignoriert wird)
Mit freundlichen Grüßen Einer der vielen Arbeitgeber deren existenz bedroht ist.
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