Mensch ärgere dich (schon wieder): Markenabmahnung wegen Verletzung der Marke Mensch ärgere dich nicht
Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung des Zeichens "Mensch ärgere dich nicht" vor. Nach unserer Recherche ist die Marke „Mensch ärgere dich nicht“ für das bekannte Brettspiel tatsächlich als Wortmarke eingetragen und steht in Kraft.
Ist es erlaubt?
Beitrag von Menzel
22.12.2023, 08:15 Uhr
Hallo! Ich habe für meinen Sohn ein solches Brettspiel selbst gelasert. Es entspricht der Idee von Mensch Ärgere Dich nicht, ist komplett selbst entworfen und mit den Worten "Kindesname ärgere Dich nicht" versehen.
Das Spiel wird weder verkauft noch wird eine Datei zum Nachbau angeboten. Die Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb unserer Familie.
Darf ich von diesem Spiel ein Bild machen und es in meinem Social Media posten oder begehe ich damit auch eine Markenrechtsverletzung?
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