Rechtliche Besonderheiten beim Verkauf vergoldeter Produkte
Vergoldete Produkte stellen ein preiswertes Pendant zu Gegenständen aus massiven Edelmetallen dar und gelangen vor allem im Schmuck- und Dekorgewerbe zum Einsatz, um eine besondere Werthaltigkeit zu simulieren und so bestimmte Luxusbedürfnisse der Verbraucher zu befriedigen. Weil der Goldüberzug aber wesentliche sichtbare Unterschiede zu Reingold verschwinden lässt und die Art und Qualität des Untermaterials verschleiert, bergen vergoldete Produkte auch ein latentes Täuschungspotenzial und werden nicht selten als wertvolles Massivgold gehandelt. Welche speziellen Anforderungen es beim Verkauf vergoldeter Gegenstände im Einzelfall zu beachten gilt, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Rechtliche Besonderheiten beim Verkauf vergoldeter Produkte
Beitrag von Bernard K
24.12.2017, 01:54 Uhr
Ich las Ihr Artikel mit sehr großen Interesse! Wie wäre Ihr Urteil zum E-Bay Angebot von uni-blitz: "PERSEPOLIS Herrenarmbanduhr.vergoldet (585er) UVP 285.-€ ECHT GOLD" mit Angaben u.A.: Armbandtyp: Gliederarmband Anzeigeformat: Analog Armbandfarbe: 585er, Gelbgold Uhrenform: Rechteck Herstellungsland und -region: Schweiz Uhrengehäuse-Material: 14 Kt.vergoldet, 585er vergoldet, Edelstahl Feingehalt: 585er Gold Uhrengehäuse-Farbe: 585 er Gold, Gelbgold Altersempfehlung: Erwachsene Uhrengehäuse-Finish: Poliert Besonderheiten: Kleine Similie Steinchen Zifferblattfarbe: Schwarz Modell: Komplikationen Armbandmaterial: Gliederarmband, Gelbgold /// sehen Sie selbst: https://www.ebay.de/itm/PERSEPOLIS-Herrenarmbanduhr-vergoldet-585er-UVP-285-ECHT-GOLD/152829273817?hash=item239555a6d9:g:DIwAAOSwZqZaM5ly
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