Abmahnung Lydia Teiz
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Frau Lydia Teiz vor, vertreten durch die Kanzlei Reinhart Kober Großkinsky. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf der Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, fehlerhaften Grundpreisangaben und ein Verstoß gegen die EU-Verordnung 1169/2011.Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Frau Lydia Teiz in unserem Beitrag.
Abgemahnte von Lydia Teiz
Beitrag von P.
27.08.2015, 12:52 Uhr
Schreibt doch hier. Vielleicht kriegen wir gewerbemäßige Abmahnerei zerschlagen
Haben wir auch bekommen
Beitrag von P.
26.08.2015, 20:43 Uhr
Von der selben Kanzlei Auch mit 679,10€ Forderung.
Wir haben schon mit jemandem telefoniert da.
1. Frage war ob wir russisch sprechen Scheinen Russen oder Ukrainer zu sein.
Da sind Abmahnabzocker unterwegs.
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