OLG Koblenz: Importierte Spiele dürfen auf der Spielhülle nicht nachgestickert werden, selbst wenn der Datenträger eine USK-Kennzeichnung aufweist!
Ein Paukenschlag für alle Händler von Computer- und Konsolenspielen: Das OLG Koblenz (Urteil vom 18.12.2014, Az: 9 U 898/14) sieht es als wettbewerbswidrig an, wenn ein Händler im Wege des Versandhandels ein importiertes Spiel auf der Spielhülle mit dem USK-Alterskennzeichen nachlabelt, obgleich der Datenträger die entsprechende USK-Alterkennzeichnung aufweist! Betroffene Händler dürfen derartige Spiele ungleich der USK-Kennzeichnung auf dem Datenträger nur an Erwachsene verkaufen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Koblenz in unserem Beitrag!
OLG Koblenz mal wieder
Beitrag von tokra
03.03.2015, 16:32 Uhr
Dieses Gericht ist ja bekannt für derartige Fehlurteile. Es bleibt zu hoffen, dass das Verfahren wieder einmal bis zum EuGh getrieben wird um hier einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit festzustellen. Es ist offensichtlich, dass die Hersteller, nur um international verschiedene Preise durchsetzen zu können, Cover und Datenträger gerade NICHT mit den entsprechenden Alterskennzeichnungen aller EU-Länder versehen.
Davon ab: Wenn ein Spiel USK ab 12 ist, ist es schon im Grundsatz absurd anzunehmen, dass vom Cover eine Jugendgefährdung ausgehen könnte, umso mehr wenn dieses in der internationalen Fassung sogar identisch mit der deutschen - bereits entsprechend freigegebenen Fassung - ist. Bei der Prüfung durch FSK und USK geht es auch primär um "Bildträger", ansonsten müsste ja auch jedes Buch, jede Zeitschrift und jedes CD-Cover zunächst von den Altersfreigabestellen mit einer entsprechenden Freigabe versehen werden.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben