Made in Germany - oder doch nicht? Die Zulässigkeitskriterien für die Herkunftsangabe nach der Rechtsprechung
Die geographische Herkunftsangabe „Made in Germany“ ist ein im Vertrieb und in der Werbung häufig eingesetztes Mittel, um den Abnehmern eine besondere Produktqualität zu suggerieren. Allerdings verläuft die Trennlinie zwischen der zulässigen Verwendung der Angabe und der unlauteren Instrumentalisierung ihres Gütesiegel-Charakters auf schmalem Grat. Muss vollständig in Deutschland produziert werden oder dürfen einzelne Herstellungsschritte ins Ausland verlagert werden? Ist das deutsche Know-How, das Material oder der Ort der Verarbeitung maßgeblich? Die IT-Recht Kanzlei greift relevante Fallkonstellationen aus der Rechtsprechung der vergangenen Jahre auf und erarbeitet Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit von „Made in Germany“-Werbung.
Herr
Beitrag von Wolfgang Debus
06.12.2021, 23:31 Uhr
sehr gute und hilfreiche Information (natürlich muss man sich als Nicht-Jurist etwas durchackern) danke!
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben