Verstöße gegen ElektroG und BattG: Die Luft wird dünner, das Umweltbundesamt verfolgt vermehrt Verstöße
Wurden Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bislang vor allem wettbewerbsrechtlich verfolgt, ist uns in den letzten Monaten eine stark gestiegene Anzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren seitens des Umweltbundesamtes (UBA) bekannt geworden. Selbiges gilt für Verstöße gegen die Anzeigepflicht des Herstellers nach dem Batteriegesetz (BattG). Ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro ist dabei zu befürchten.
ElektoG - Strafen viel zu gering !
Beitrag von Ronny
06.06.2019, 14:48 Uhr
Wenn ich in unserer Brange mal schaue, dann sind diese Strafen von 100.000 € einfach nur ein Witz. Wir haben z.B. vor Jahren mehrere Millionen investiert um eine stoffliche Entsorgung zu schaffen (Pioniersarbeit), aber wenn es um die Entsorgung der OEMs geht sagen diese einfach nur: Ihr wollt 150k, Strafe liegt bei 100k, naja, wir nehmen die Strafe ... .
Selbst Anzeigen bei den obersten Behörden verlaufen nur im Sand, da tut sich einfach überhaupt nichts und das geht schon Jahre. Schauen Sie doch mal in die eigenen Kanzlei. Bei Ihnen wird bestimmt gedruckt, d.h. es fallen leere Tonerkartuschen / Tintenpatronen an, wo entsorgen Sie diesen E-Schrott? Hat Ihr Entsorger die nötigen Zertifikate? Was geschieht mit den defekten (Verbrennung? stoffliche Verwertung?)? Ja, Sie sind bis zum Schluss dafür haftbar, wie jeder andere auch, aber die Gesetze sind einfach nur ein großer Witz. Hier gehören Millionenstrafen her, am besten den Jahresumsatz nehmen, dann, aber auch nur dann bewegt sich etwas.
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