EU-Kommission zur Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie: Berechnung der Widerrufsfristen
Ab dem 13.6.2014 ist EU-weit die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 für europäische Onlinehändler maßgebend. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz, das die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist am 13.6.2014 in Kraft getreten. Diese Richtlinie führt in allen EU-Staaten unter anderem zu weitgehenden Änderungen des Widerrufsrechts. Für deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Deutschland und in anderen EU-Staaten anbieten wollen, ist daher die jetzt vor kurzem in englischer Sprache veröffentlichte Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie sehr hilfreich.
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Beitrag von Inno7
29.08.2018, 12:16 Uhr
Vielen Dank für die im Vergleich zu vielen anderen Seiten sehr präzise und auf den EU-Richtlinien aufbauende Aufklärung.
Das hat mir sehr geholfen.
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