Die Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals oder Blogs für eigene und fremde Inhalte
In einem Bewertungsportal stellt ein Nutzer unwahre Tatsachenbehauptungen über das Produkt eines Unternehmens auf, in einem Blog werden strafrechtlich relevante Beleidigungen verbreitet. Inwieweit haftet der Betreiber eines Blogs oder eines Bewertungsportals für die Inhalte, die eine andere Person verfasst und auf seine Website gestellt hat, die ursprünglich also gar nicht von ihm selbst stammen? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene? Im dritten Teil der Serie „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“ nimmt sich die IT-Recht Kanzlei der Beantwortung der Frage an, wann und wie für eigene bzw. fremde Inhalte im Internet gehaftet wird.
BGH Rechtsprechung zu § 10 Satz 1 TMG
Beitrag von Jonas
13.11.2014, 17:33 Uhr
Als erstes möchte ich dem Autor Daniel Huber für seine ungemein hilfreiche Zusammenstellung danken. Weiterhin würde es mich interessieren, ob die vom Autor erwähnte Änderung und Ausweitung des BGH zur Rechtsprechung des § 10 Satz 1 TMG zum Haftungsprivileg bereits erfolgt ist oder hier weiterhin die im Artikel beschriebene Rechtsgrundlage gilt.a
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben