EU-Kosmetikverordnung: Notifizierung kosmetischer Mittel vor dem Inverkehrbringen
Ab dem 11.07.2013 löst die EG-Verordnung Nr. 1223/2009 die Richtlinie 76/768 komplett ab. Alle kosmetischen Mittel, die ab dem 11. Juli 2013 in den Verkehr gebracht, d.h. erstmalig auf dem Markt bereit gestellt werden sollen, müssen vorher über das System "CPNP" der EU-Kommission gemeldet ("notifiziert") werden. Dies gilt auch für kosmetische Mittel, die bereits vor dem 11. Juli 2013 in den Verkehr gebracht wurden und nach dem 11. Juli 2013 weiter auf dem Markt bereit gestellt werden. Wie funktioniert das neue Notifizierungssystem der EU-Kosmetikverordnung? Wer hat es zu beachten? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Dienstleister für den Notifikationsprozeß ?
Beitrag von Mensing
12.01.2020, 13:06 Uhr
Gibt es Dienstleister, die den Notifikationsprozeß und ggf. andere notwendige Voraussetzungen für den Import und Inverkehrsbringung eines Kosmetikproduktes für einen Branchenfremden erbringen ?
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