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Leserkommentar zum Artikel

„Lieferung frei Bordsteinkante“ - Nur nach vorheriger Vereinbarung

Das Amtsgericht Bonn hatte über die einem Möbelkauf zugrundeliegenden Liefermodalitäten zu entscheiden. Mit Urteil vom 25.03.2010 (Az.: 103 C 315/09) stellte es klar, dass bei einem Versendungskauf grundsätzlich eine Lieferung der Kaufsache bis in die Wohn- oder Geschäftsräume des Käufers geschuldet wird, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart worden ist. Der auf die Zahlung von Schadensersatz klagende Couchverkäufer hatte eine (wirksame) Vereinbarung dahingehend versäumt.

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Spedionsfahrer verweigert Lieferung wie vereinbart

Beitrag von Nichtbelieferte
13.02.2018, 11:36 Uhr

Vielen Dank für Ihre hilfreichen Ausführungen. Mir ging es ebenso, dass der bestellte 80cm tiefe, montierte Bürocontainer, der von der Firma Kerkmann geliefert werden sollte, nur bis Bordsteinkante geliefert wurde. Der Fahrer wurde sofort laut, als ob er das Spielchen schon kennt. Obwohl ich dem Fahrer sagte, dass bis erste Tür geliefert werden sollte laut der Plattform (also eindeutig so vereinbart), weigerte er sich die Auslieferung durchzuführen, mit den Worten er sei doch kein Nigg..., dass er für 5 Euro ins Haus trägt (Doppelhaushälfte), er liefert zur Bordsteinkante, was hier mitten auf der Straße heisst, da es keinen Bordstein gibt. Er zeigte mir sogar den Lieferschein, wo drauf stand: Frei Haus, das sollte aber hier Bordsteinkante heissen. Also meinte er, "er macht Annahme verweigert" und fuhr weg. Ich sagte, ich verweigere die Annahme nicht, er solle es bringen. Zudem hat er durch seine Lautstärke noch die ganze Nachbarschaft informiert. In dem Fall war es eine eine Spedion/Sperrgut. Wenn sowas regelmäßig passiert, dann ist das sehr bedenklich, weil dem Käufer ein Glücksspiel aufbürdet wird, da man genau weiß, dass es Probleme bei der Lieferung geben muss, wenn die Fahrer von nichts wissen oder dafür bezahlt werden. Sicher, viele tragen es dann selber herein, nur habe ich da nicht die Möglichkeit. Dann hätte ich auch gar nicht bestellt. Obendrein hat mich die Spedition auch nicht über den Lieferungstermin, der 11 Tage überfällig war informiert. Erst diese überlange Wartezeit und keine Info, dann sowas obendrein. Auf Entschuldigungen wartet man dann wohl auch vergebens, da man ja erst den Fahrer fragen muss, wie er das sieht. (...) Ich sage ja: Glücksspiel, weil es entgegen der Kaufbedingungen so versucht wird. Ärgerlich! Danke an die Gerichte, die das auch so sehen.

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