Richtlinie 2009/48/ EG: Warnhinweise auf Spielzeugen – ab dem 20.07.2011 auch im Onlineshop!
Spielzeuge müssen mittlerweile mit einem so großen Sammelsurium an Warnhinweisen gekennzeichnet sein, dass bei vielen Spielsachen der Beipackzettel größer ist als die Ware selbst. Diese Hinweispflichten treffen bald nicht mehr nur die Hersteller, sondern auch die Onlinehändler.
Sicher richtig, aber ....
Beitrag von G. Klein
08.10.2010, 20:57 Uhr
.... was in den letzen Jahren und Monaten an neuen Anforderungen an Onlinehändler gestellt wurden, bestärkt mich nur in meinem Entschluss, dass ich froh bin, den Spielzeug-Onlinehandel aufgegeben zu haben.
Widerrufsbelehrung, Batteriegesetz, Verpackungsmittelverordnung ... ständige Gefahr von Abmahnungen - für kleine Händler, auch wenn es den Verbraucher schützen soll, ein enormer Kraftakt, alles zu berücksichtigen.
Vielleicht sollten Hersteller und Importeure stärker in die Pflicht genommen werden, gerade zur Unterstützung des Handels, als (vor dem Verbraucher) letztes Glied in der Kette.
Letztendlich hat der Verbraucher so viel zu lesen, dass er, wenn er alles verarbeiten will, gar nicht mehr weiß, was er eigentlich kaufen wollte.
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