Leserkommentar zum Artikel
Lieferfristen im Online-Versandhandel: Keine Angabe bedeutet unverzüglich versandfertig
OLG Hamm greift BGH-Entscheidung auf: Ein kommentarloses Internetangebot bedeutet, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, also auf jeden Fall verfügbar ist (OLG Hamm, Urteil v. 22.04.2010, Az. 4 U 205/09).
Vertragsschluss
Beitrag von Susanne Angeli
23.08.2010, 21:57 Uhr
Hallo, ist der Vertragsschluss im Onlinehandel nicht erst mit dem Versand der Ware?? Einerseits hat der Händler dadurch einen Vorteil, was mit dem obigen Entscheid aber wieder dementiert wird.
Gruß Susan
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