BGH: Wettbewerbsverstoß wegen Werbung mit Bonusprogramm für Medizinprodukte
Der BGH (Urteil vom 26.03.2009, Az.: I ZR 99/07) hatte in seiner „deguSmile & more“-Entscheidung über die Auslobung und Gewährung von Prämien beim Beziehen von Medizinprodukten zu richten. Es ging dabei um eine Werbung im Internet, in der Zahnersatzprodukte mit einem Bonusprogramm (deguSmile&more) beworben wurden. Dies wurde wegen Verstoßes gegen das heilmittelrechtliche Verbot der Wertreklame als wettbewerbswidrig von einem Mitbewerber moniert.
Bonusprogramm für Medizinprodukte
Beitrag von Anni Caspar
29.04.2010, 14:39 Uhr
Das gab*s doch auch schon bei Apotheken!!! Erinnere mich an eine saarländische Apotheke, die ihren Kunden einen Rabatt auf Arzneimittel eingeräumt hat, wenn sie soundso viele Bonus-Punkte bzw. Saartaler gesammelt hatten.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben