OLG Dresden entscheidet: Bildnis nackter Oberbürgermeisterin von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt
Der u. a. für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige 4. Zivilsenat hat den Antrag der Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen.
für Frau Bürgermeisterin Orosz kostenfrei
Beitrag von ein Dresdner
28.04.2010, 07:21 Uhr
ich möchte nicht unerwähnt lassen, das die Kosten des Verfahrens vom Steuerzahler getragen werden. Im Fall der Niederlage der (geringverdienenden) Malerin hätte diese selbst gezahlt. Wirklich toll unsere "Demokratie"!
nackte Tatsachen
Beitrag von Unbekannt
20.04.2010, 19:17 Uhr
Wenn schon das Nacktbild der französischen Präsidentengattin veröffentlicht werden darf, darf man das bestimmt auch bei einer "kleinen" Oberbürgermeisterin...Außerdem haben solche Bilder auch schon die eine oder andere (bayrische) Politikerin einem großeren Kreis bekannt gemacht! Von daher hat die Oberbrügermeisterin vielleicht nicht nur Nachteile zu erwarten!
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