Rundfunkgebühr: Rechtsanwalt muss Rundfunkgebühr für PC zahlen
Ein Rechtsanwalt muss für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt dann nicht, wenn er ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken (z.B. in seinen Büroräumen oder im dienstlich genutzten Fahrzeug) bereithält und dafür bereits Rundfunkgebühren zahlt. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die GEZ-Gebühr, eine Ungerechtigkeit vor dem Herren
Beitrag von Georg
01.04.2009, 19:22 Uhr
Furchtbar.... ganz furchtbar! Ich meine, nicht ich als (beruflicher) PC-Besitzer greife doch auf die Radiostationen zu, sondern die Radiosender stellen Ihre Programme ins Internet, wodurch ich plötzlich Gebühren zahlen soll? Was kommt denn als nächstes? Das jeder PC-Besitzer pauschal wegen Raubkopiererei verklagt wird... nicht etwa, weil er illegale Kopien besitzt, sondern weil er ja Zugriff drauf haben "könnte", da es ja schon mal da ist. Das ist doch alles Käse :( Ich finde, dass man den öffentlichen Sendern verbieten sollte, Ihr Material einfach irgendwo einspielen zu dürfen. Oder sie sollten es verschlüsseln müssen, wie es offensichtlich auch digitale Pay-TV Sender oder Satelliten-Kanäle seit Jahren tun. Deutsches Recht?.... einfach unfassbar. Grüße, von einem entsetzten PC-Besitzer, der obwohl er GEZ zahlt, weder Radio noch Fern sieht
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben