Abmahnsicher: Der Verkauf von Ersatz- und Zubehörteilen!
In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatz – wie auch Zubehörteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen. Dabei bestehen sowohl auf Seiten der Originalhersteller wie auch auf Seiten der Drittanbieter erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ist es bspw. erlaubt Ersatzsteile zu einer fremden Hauptware zu verbreiten? Wenn ja, wie bewerben Drittanbieter rechtssicher ihre Waren? Darf man für nachgebaute Ersatzteile die Bestellnummern des Originalherstellers benutzen? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.
Bestellnummern der Originalhersteller
Beitrag von Eisner
26.02.2009, 10:20 Uhr
Interessant, ich vertreibe selber PKW-Ersatzteile und wusste bisher nicht, dass es erlaubt sein soll, auch die Bestellnummern der Originalhersteller zu nutzen. Ich meine, dass die Rspr. in dem Zusammenhang auch mal restriktiver war. Aber, umso besser natürlich ... ;)
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