IT-Recht Kanzlei kommentiert BGH-Entscheidung über markenrechtliche Relevanz der Google Adwords Werbung
Heute hat der Bundesgerichtshof in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob die Verwendung von Marken oder geschäftlichen Bezeichnungen als Google-Adword eine Markenrechtsverletzung darstellt. Den relevantesten Fall hat er dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, in den anderen beiden Entscheidungen jeweils eine Markenrechtsverletzung abgelehnt.
Meine Empfehlung auf die Frage von "Bernd"
Beitrag von MCS
17.02.2009, 13:18 Uhr
Meine Empfehlung auf die Frage von "Bernd" (Ich gehöre NICHT zur it-recht Kanzlei!):
Wenn Sie lizensierter Händler von "W" sind, dann fragen Sie doch einfach bei Ihrem Hersteller oder dessen Vertriebsleitung an, ob es Ihnen erlaubt ist, den Herstellernamen als Google-Adword zu benutzen.
Lassen Sie sich dies vom Hersteller schriftlich bestätigen und Sie sind für die Zukunft auf der sicheren Seite.
Stimmt der Hersteller auf diesem Weg nicht ausdrücklich zu, ist jede weitere Erläuerung der Fragestellung überflüssig, denn es dürfte in einem solchen Fall kaum eine Rechtsprechung geben, die sich explizit gegen die Interessen des Markeninhabers wendet.
Sind Sie "nur" ein Verkäufer auf einer untergeordneten Vertriebsebene, haben das Produkt "W" aber (nachweisbar) dauerhaft und nicht nur am Rande unter vielen Anderen in Ihrem Angebot, empfehle ich den selben oben genannten Weg zu gehen.
Eine Erlaubnis resp. Lizenz einzuholen ist oft viel unkomplizierter und auf jeden Fall sicherer, als sich auf gesetzliche Bestimmungen zu verlassen.
Googel Adwords, was ist erlaubt
Beitrag von Bernd
15.02.2009, 17:12 Uhr
Hallo! Heisst das, ich darf bei Adwords nicht mit einem fremden Markennamen werben, wenn ich diese Original-Produkt auch verkaufe?
z:B. Ich bin online-Händler und vertreibe Original-Ware mit dem Markennamen W. Markeninhaber ist der Hersteller von W. Kunden suchen nach dem Markennamen W. Ich kann Original W. liefern. Darf ich dann W. nicht als Suchbegriff bei Adwords eintragen. Der Markeninhaber profitiert ja davon, weil er dann mehr W. absetzt.
Das wäre so, als wenn ein Lebensmittelhändler nicht mit dem Schokoriegel Mar- werben darf, auch wenn er Mar- im Programm hat. Oder ich wäre Autohändler und habe mich auf gebrauchte OPE-Fahrzeuge spezialisiert. Dann darf ich nicht OPE- in meiner Google-Werbung nennen?
Wer kann dann da was zu sagen? Vielen Dank!
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