Die Privatkopie nach der Urheberrechtsnovelle
Auf Grund des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen "Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" (so genannter zweiter Korb) sind Privatkopien weiter eingeschränkt worden. Die Verunsicherung bei den Nutzern ist groß und entsprechend häufig wird die IT-Recht-Kanzei um Rat gebeten. Aufklärung über die Zulässigkeit der Privatkopie ist daher erforderlich und soll im Folgenden geboten werden.
Privatkopie von analogen Inhalten im digitalen Zeitalter
Beitrag von VFMalti
03.04.2014, 00:43 Uhr
Sehr interessanter Artikel! Was passiert aber, wenn man z.B. alte Filme auf VHS besitzt, die entweder gekauft wurden oder Mitschnitte aus TV-Sendungen enthalten und man diese bei einem Dienstleister auf DVD konvertieren lässt, um sie auch auf dem Computer anzuschauen. Vhs-Player sterben ja aus und irgendwie möchte man diese analogen Inhalte im digitalen Zeitalter weiterhin geniessen. Dafür gibt es gewisse Dienstleister. So ein Dienstleister nimmt eine gewisse Gebühr für die Übertragung und zwar unabhängig vom Inhalt. Das bedeutet, ob sich auf der VHS-Kassette nun die eigenen Urlaubsaufnahmen oder alte Spielfilme befinden macht für diesen gewerblichen Dienstleister preislich keinen Unterschied. Mit Sicherheit auch ein Gewinn erzielt, denn kein Dienstleister würde sonst solche einen Digitalisierungsdienstanbieten können. Die Frage ist nun, ob man so einen Dienstleister beauftragen darf, ohne sich selbst oder den Dienstleister in Schwierigkeiten zu kommen.
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