Abmahnfalle: Preisbindung bei Tabakwaren
Tabakwaren unterliegen nach dem deutschen Tabaksteuergesetz (TabStG), ähnlich wie Bücher oder bestimmte Arzneimittel, einer Preisbindung. Diese hat zur Folge, dass bei der Abgabe von Tabakwaren an den Endverbraucher der vom Hersteller bzw. Importeur festgelegte Verkaufspreis nicht über- oder unterschritten werden darf. In diesem Zusammenhang wurde ein Händler von Tabakerzeugnissen kürzlich Opfer einer Abmahnung. Der abmahnende Mitbewerber bezog sich dabei unter anderem auf das Kopplungsverbot, das es Händlern verbietet, den Verkauf von Tabakwaren mit anderen Waren zu koppeln.
Tabakprodukte Kopplungsverbot
Beitrag von Jürgen Krapp
14.05.2021, 20:00 Uhr
Bezieht sich das Kopplungsverbot nun nur auf preisgebundene Tabakprodukte oder eben auch auf
zb. Liquids und E-Zigaretten, die ja nun als Tabakprodukte eingestuft sind, aber keiner Preisbindung unterliegen?
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