LG Kiel: Pfandpreis muss in den Gesamtpreis einbezogen werden
Nach der in Deutschland geltenden Preisangabenverordnung (PAngV) haben Händler Preisangaben in Angeboten und Werbung einschließlich der Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteilen als sogenannte „Gesamtpreise“ anzugeben. Ziel der Preisangabenverordnung ist es, durch die angestrebte Schaffung von Preiswahrheit und Preisklarheit, sowohl den Verbraucher als auch den Wettbewerb selbst zu schützen. Ein Streitpunkt in diesem Bereich ist dabei, ob das nach der Verpackungsordnung zu erhebende Pfand in den Endpreis der Ware mit einzuberechnen ist.
Pfandpreisrückerstattung
Beitrag von huber
25.01.2020, 08:43 Uhr
Gericht scheint den Pfandzweck nicht verstandenen zu haben. Ich kaufe nur das Getränk und habe eine 1x Leihgebühr für den Behälter. So sollte jedem klar sein, dass er das Geld zurückbekommen kann. Demnächst werde ich wohl klagen müssen, weil das Pfandvim Kaufpreis enthalten ist.
Diese Rechtssprechung ist Schwachsinn hoch drei
Beitrag von Torsten Steinberg
23.01.2020, 00:12 Uhr
Der Preisvergleich von Getränken in Pfandbehältnissen zu gleichen Getränken ohne Pfandbehältnisse wird erschwert und zum Nachteil der Getränke in Pfandbehältnissen verzerrt.
Und wie sieht es dann mit der Kaution bei Autovermietung aus? Müsste dann nicht auch der Preis einer Tagesmiete um die Kaution in höhe von 200 oder 300 Euro erhöht werden? Aber bei einer Wochenmiete fällt die Kaution natürlich auch nur in gleicher Höhe an, alsopro Tag nur ein siebtel. Unterschiedliche Vermietungen nehmen auch unterschiedlich hohe Kautionen. Darum: im Sinne der Vergleichbarkeit von Preisangaben sollte Pfand, Kaution etc. genannt, aber nicht in den Gesamtpreis einbezogen werden.
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